Ryanair hat in Spanien mit einer Reihe von Streiks seines Bodenabfertigungsunternehmens Azul Handling zu kämpfen. Insgesamt sind zwischen Mitte August und Ende Dezember nicht weniger als 76 Streiktage geplant. Die Aktionen fallen oft auf stark frequentierte Reisetage: das lange Wochenende vom 15. bis 17. August und danach fast jeden Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag bis zum Jahresende.
Die Streiks betreffen die zwölf festen Ryanair-Stützpunkte in Spanien: Alicante, Barcelona, Girona, Ibiza, Lanzarote, Madrid, Málaga, Palma de Mallorca, Santiago de Compostela, Sevilla, Teneriffa Süd und Valencia. An Flughäfen ohne festen Ryanair-Stützpunkt, wie Almería, Asturien, Castellón, Fuerteventura, Gran Canaria, Menorca, Murcia, Reus, Santander, Teneriffa Nord, Vigo, Vitoria und Zaragoza, wird zwar nicht offiziell gestreikt, aber auch dort kann es aufgrund von Störungen im gesamten Flugplan zu Beeinträchtigungen Ihres Fluges kommen.
Die Folgen können erheblich sein: Probleme beim Check-in, bei der Gepäckabfertigung und beim Boarding können zu Verspätungen und Annullierungen führen. Ryanair gibt an, dass der Streik „keine Auswirkungen” auf den Flugplan haben wird, aber Luftfahrtexperten warnen, dass Störungen insbesondere an Spitzentagen unvermeidlich sind.
Wenn Ihr Flug betroffen ist, sendet Ryanair eine Benachrichtigung per E-Mail oder SMS an die bei der Buchung angegebene Kontaktadresse. Sie können den Status Ihres Fluges auch selbst über die Ryanair-App oder die Website unter „Travel Updates” überprüfen. Geben Sie dort Ihren Abflug- und Ankunftsflughafen, die Flugnummer und das Datum ein.
Laut dem spezialisierten Unternehmen Flightright ist ein Streik nicht automatisch ein Grund, eine Entschädigung zu verweigern. Wenn Ryanair von den Maßnahmen wusste und keine Vorkehrungen getroffen hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Die spanische Verbraucherschutzorganisation OCU fügt hinzu, dass Sie bei Annullierung oder langer Verspätung immer zwischen der Rückerstattung Ihres Tickets oder der Umbuchung auf einen anderen Flug wählen können.
Darüber hinaus gelten die EU-Vorschriften: Je nach Entfernung Ihres Fluges haben Sie Anspruch auf 250, 400 oder 600 Euro Entschädigung. Auch zusätzliche Kosten wie Hotelübernachtungen oder Transport können Sie geltend machen. Wenn Sie mit Ryanair keine Einigung erzielen, können Sie sich an Verbraucherorganisationen wenden oder eine Beschwerde bei der spanischen Luftfahrtbehörde AESA einreichen.
Quelle: Agenturen