Jetzt Führerscheinpunkte wieder auffrischen

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Die neuen Kurse zum teilweisen Wiedererwerb von Führerscheinpunkten treten am Montag (04.11.2024) in Kraft, dauern 10 statt bisher 12 Stunden und ermöglichen den Erwerb von 4 Punkten (zwei weniger als bisher). Darüber hinaus kann der spezifische Teil, der je nach Profil des Fahrers individuell durchgeführt wird , online verfolgt werden.

Dies sind die wichtigsten Neuerungen des Ministerialerlasses, der die Kurse zur Sensibilisierung für den Straßenverkehr und die Nachschulung von Führerscheininhabern regelt, die ihre Punkte ganz oder teilweise verloren haben, und der eine vollständige Überprüfung dieser Kurse nach 20 Jahren des Führerscheins nach Punkten vorsieht.

Das Gesetz über den Straßenverkehr und die Straßenverkehrssicherheit sieht zwei Arten von Kursen vor: Kurse zum teilweisen Abbau von Punkten und Kurse zum Wiedererwerb des Führerscheins. Im ersten Fall beträgt die Mindestdauer dieser Kurse 10 Stunden, davon 7 Stunden für den gemeinsamen Teil: 4 Stunden für die allgemeine Ausbildung, eine Stunde für die Gruppendynamik unter der Leitung von Psychologen, eine weitere für die Zeugenaussagen der Opfer und eine letzte Stunde mit variablem Inhalt.

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Gustav Knudsen | 1987

Die für die Gruppendynamik vorgesehene Zeit wurde erhöht, da davon ausgegangen wird, dass die Schüler die Botschaften besser verinnerlichen, während die Teilnahme der Opfer obligatorisch ist.

Die verbleibenden 3 Stunden, bis zu 10 Stunden, sind für spezifische Schulungen vorgesehen, die je nach Täterprofil des Fahrers individuell gestaltet werden und online über E-Learning oder ein virtuelles Klassenzimmer absolviert werden können.

Es werden neue Profile in Bezug auf Ablenkung oder unvorsichtiges Verhalten bei Motorradfahrern erstellt, aber auch in Bezug auf Geschwindigkeit, Alkohol und andere Drogen.

Der Abschluss dieses Kurses ermöglicht es dem Fahrer, 4 Punkte zurückzugewinnen, wobei er auf keinen Fall mehr Punkte als die verlorenen erhalten kann.

Der Kurs kann nur alle zwei Jahre absolviert werden, mit Ausnahme von Berufskraftfahrern, die ihn einmal im Jahr absolvieren können, eine Periodizität, die sich nicht geändert hat. Was die Änderungen des Kurses zur Wiedererlangung des Führerscheins betrifft, so beträgt die Mindestdauer 20 Stunden im Gegensatz zu den derzeitigen 24 Stunden: 16 Stunden für den allgemeinen Teil (9 allgemeine Schulungen, 4 gruppendynamische Übungen, 1 für ein Opfer und 2 mit variablem Inhalt).

Der spezifische Teil wird 4 Stunden dauern, die ebenfalls auf das Deliktprofil jedes Fahrers abgestimmt sind. Autofahrer, die ihr Punktekonto verloren haben, und Autofahrer, die durch ein Gerichtsurteil zum Entzug der Fahrerlaubnis verurteilt wurden, sind verpflichtet, diesen Kurs zu absolvieren. Darüber hinaus müssen sie eine Prüfung ablegen, um ihren Führerschein wieder zu erhalten.

Quelle: Agenturen