Der Europäische Gerichtshof hat in einem Berufungsurteil entschieden, dass das Europäische Parlament zu Recht zwei katalanische Politiker im Jahr 2019 nicht in das Parlament aufgenommen hat. Obwohl Carles Puigdemont und Toni Comin von ihren Wählern als Europaabgeordnete gewählt worden waren, weigerte sich der Präsident des Parlaments, sie einzusetzen. Zuvor war eine untere Instanz des Europäischen Gerichtshofs zu demselben Schluss gekommen.
Um als Europaabgeordnete eingesetzt zu werden, mussten die beiden katalanischen Separatisten in Madrid den Eid auf die spanische Verfassung ablegen, wie es die spanischen Vorschriften vorsehen. Die beiden Politiker waren dazu nicht bereit oder in der Lage, da sie befürchteten, verhaftet zu werden.
Puigdemont und Comin waren 2017 aus Spanien nach Belgien geflohen, nachdem sie ein Unabhängigkeitsreferendum für Katalonien organisiert hatten. Madrid bezeichnete dies als illegal.
Der Präsident des Europäischen Parlaments war der Meinung, dass er die beiden Politiker nicht als Abgeordnete einsetzen könne, wenn sie nicht auf der offiziellen Liste Madrids stünden. Erst das untere EU-Gericht und nun auch das höhere Gericht gaben ihm Recht. Nach Ansicht des Gerichts steht es dem Präsidenten des Europäischen Parlaments nämlich nicht zu, die Richtigkeit der von Madrid übermittelten Informationen in Frage zu stellen, „da sonst die Gewaltenteilung zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten missachtet würde“.
Die beiden Politiker müssen nun also endgültig auf den Immunitätsstatus als MdEP verzichten. Das könnte die Tür für ihre Auslieferung nach Spanien öffnen. Im Juli erließ der Oberste Gerichtshof Spaniens Haftbefehle gegen Puigdemont und Comin. Der Vorwurf lautet, dass sie öffentliche Gelder für die Organisation des katalanischen Referendums veruntreut haben. Ein kürzlich erlassenes Amnestiegesetz für katalanische Separatisten fand in Madrid keine Anwendung auf sie.
Quelle: Agenturen