Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am Donnerstag (26.06.2025) entschieden, dass pflanzliche Arzneimittel nicht mit dem offiziellen Bio-Siegel der Europäischen Union vermarktet werden dürfen, lässt jedoch die Möglichkeit offen, dass diese Information auf dem Etikett angegeben wird, wenn sie von der zuständigen Behörde, die den Verkauf auf dem Gemeinschaftsmarkt genehmigt hat, validiert wurde.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs geht auf eine Vorabentscheidungsfrage eines deutschen Gerichts zurück, das in einem Rechtsstreit zwischen zwei Herstellern pflanzlicher Arzneimittel zu entscheiden hatte, nachdem einer der beiden, Twardy, seinen Konkurrenten Salus wegen des Vertriebs eines medizinischen Kräutertees aus Salbeiblättern mit dem europäischen Bio-Siegel verklagt hatte.
Wie in dem Urteil erläutert wird, gelten die Gemeinschaftsvorschriften über ökologische Erzeugnisse und deren Kennzeichnung nicht für traditionelle Arzneimittel, da diese ausschließlich den Unionsvorschriften für Arzneimittel unterliegen.
Das in Luxemburg ansässige Gericht stellt klar, dass auf der Verpackung von Arzneimitteln bestimmte freiwillige Angaben gemacht werden dürfen, „sofern sie für den Patienten nützlich sind und keinen Werbecharakter haben”, macht jedoch deutlich, dass Angaben zur ökologischen Erzeugung „diese Voraussetzung nicht erfüllen”.
In diesem Sinne erklärt das Urteil, dass dies nicht zulässig ist, da diese Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung erhältlich sind und die Angaben über ihre „biologische” Herstellung, die nicht unbedingt einen gesundheitlichen Wert haben, direkt zu einer Kaufentscheidung des Patienten führen können.
Allerdings, so fügt der EuGH hinzu, kann die zuständige Behörde prüfen, welche Wirkstoffe mit heilenden oder vorbeugenden Eigenschaften aus ökologischer Landwirtschaft eine positive Wirkung auf die therapeutischen Eigenschaften eines Arzneimittels haben. In diesem Fall kann die Behörde die Angabe auf der Verpackung des Arzneimittels genehmigen, so das Urteil.
Quelle: Agenturen





