Kein Immobilienerwerb für Russen in Finnland

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Das finnische Parlament (Eduskunta) hat am Freitag (11.04.2025) einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Erwerb von Immobilien durch russische Staatsbürger und Unternehmen sowie durch Staatsbürger und Unternehmen anderer Staaten, die eine Bedrohung für die nationale Sicherheit des nordischen Landes darstellen, vollständig verbietet.

Das neue Gesetz erwähnt Russland nicht ausdrücklich, richtet sich aber an Personen und Unternehmen aus Ländern, die „einen Angriffskrieg führen und eine Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellen könnten“, was eine klare Anspielung auf die Nachbarnation ist.

Der finnische Verteidigungsminister Antti Häkkänen begrüßte in einer Erklärung die breite parlamentarische Unterstützung für den Gesetzentwurf der Regierung, da er eine wichtige Demonstration nationaler Einheit darstelle.

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„Ich halte es für sehr wichtig und freue mich, dass der Eduskunta diesen Vorschlag, der auf die Stärkung der nationalen Sicherheit abzielt, so umfassend unterstützt hat. Diese Entscheidung sendet eine klare Botschaft: Wir werden nicht zulassen, dass Finnland geschwächt wird“, erklärte Häkkänen.

Nach Angaben des Ministers bereitet die finnische Regierung einen Regierungserlass vor, in dem festgelegt wird, welche Länder sich in einem Angriffskrieg befinden und die nationale Sicherheit Finnlands bedrohen könnten. Darüber hinaus prüft die Regierung weitere Gesetzesreformen zur Verbesserung der Interventionsmöglichkeiten bei Immobilien, die bereits von Bürgern und Unternehmen dieser Länder erworben wurden.

Das neue Gesetz gilt nicht für russische Staatsangehörige, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Finnland haben oder denen Finnland eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Europäischen Union (EU) ausgestellt hat. In diesen Fällen können sie Immobilien in Finnland erwerben, sofern das Verteidigungsministerium ihnen eine Genehmigung erteilt.

Das Verteidigungsministerium kann auch die Verpflichtung auferlegen, eine vorherige Genehmigung für Immobiliengeschäfte zu beantragen, bei denen der Verdacht besteht, dass der Käufer als Strohmann für eine russische Person oder ein russisches Unternehmen handelt, um das Verbot zu umgehen.

Finnland hat seit der groß angelegten Offensive in Moskau gegen die Ukraine im Februar 2022 versucht, den Erwerb von Immobilien durch russische Staatsbürger aus Sicherheitsgründen einzuschränken. Allein im Jahr 2024 blockierten die finnischen Behörden 17 Immobilientransaktionen dieser Art mit der Begründung, dass sie ein Risiko für die nationale Sicherheit darstellen könnten.

Nach offiziellen Angaben befinden sich derzeit in Finnland rund 3.500 Immobilien im Besitz russischer Staatsbürger, die meisten davon sind Landhäuser und Ferienhäuser.

Quelle: Agenturen