Brüssel hat das geplante generelle Verbot von Ferienvermietungen in Wohnhäusern auf den Balearen abgelehnt.
Was bedeutet das für Mieter, Vermieter und Gemeinden auf Mallorca, und wie könnte eine rechtssichere, lokal wirksame Lösung aussehen?
Die zentrale Frage ist, wie der Druck auf den Mietwohnungsmarkt auf Mallorca reduziert werden kann, ohne europäische Dienstleistungs- und Niederlassungsrechte zu verletzen.
Zusammenfassend hat die Europäische Kommission ein flächendeckendes Verbot neuer touristischer Vermietungen in Mehrfamilienhäusern auf den Balearen untersagt. Brüssel betrachtet eine pauschale Einschränkung als unverhältnismäßig und sieht Konflikte mit der Dienstleistungsrichtlinie und der Niederlassungsfreiheit. Kurz gesagt, eine Regel, die über die gesamte Inselkette verhängt wird, ist rechtlich angreifbar.
Eine kritische Analyse zeigt, dass das EU-Veto auf den ersten Blick wie eine Niederlage für eine Politik erscheint, die den angespannten Wohnungsmarkt eindämmen will. Das Problem liegt jedoch weniger im Ziel als in der Methodik. Die EU fordert Nachweise für lokale Engpässe und eine gezielte Auswahl von Maßnahmen. Ein generelles Verbot ignoriert die Unterschiede zwischen Stadtteilen von Palma, touristischen Hotspots an der Playa de Palma und ruhigen Orten im Landesinneren.
Wer Rechtssicherheit wünscht, muss die Regelung auf konkrete, belegbare Räume und Verhältnisse zuschneiden. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Gesetz, das über die gesamte Insel gilt, zu Gerichtsverfahren einlädt und Schlupflöcher fördert. Eigentümer könnten anstelle einer offiziell untersagten Ferienvermietung auf Hotelumwandlungen, Plattformumgehungen oder Scheinvermietungen setzen. Das Gleiche gilt für Anbieter, die auf Nachbarinseln ausweichen, was Folgen für Infrastruktur, Verkehr und Nachbarschaften hat.
Quelle: Agenturen




