Kein „Refugio“ in Raixa

Vorlesen lassen? ↑↑⇑⇑↑↑ | Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten -

Der Consell de Mallorca hat beschlossen, das Projekt zur Errichtung einer Berghütte auf dem öffentlichen Grundstück von Raixa in Bunyola nicht weiterzuverfolgen. Dieses Projekt, das während der vorherigen Legislaturperiode vorangetrieben wurde, wurde im Jahr 2022 angekündigt und sah die Bereitstellung von 50 Plätzen für Wanderer auf einer bebauten Fläche von 1.530 Quadratmetern vor, mit einem geschätzten Budget von 3,6 Millionen Euro. Konkret sollte die geplante Schutzhütte in den „Cases de l’amo“ des öffentlichen Anwesens errichtet werden.

Die Initiative kam jedoch zum Erliegen, da die für den Bau beantragte europäische Finanzierung nicht gewährt wurde. Nach diesem Rückschlag änderte die derzeitige Inselregierung im Dezember 2024 das Projekt und schloss die Errichtung der Schutzhütte mit der Begründung, dass sie nicht finanzierbar sei, vollständig aus. Stattdessen sieht der Plan nun die Renovierung und Restaurierung verschiedener Bereiche des Anwesens Raixa und dessen Umwandlung in ein Ausbildungszentrum vor, das Sitz der künftigen Escola de Margers werden soll.

Lesetipp:  Minderjährige zu den Stierkämpfen auf Mallorca
Gustav Knudsen | 1987

Angesichts dieser Situation hat die derzeitige Regierung beschlossen, der Eröffnung des Schutzhauses von Paloma Blanca und der Anpassung von Coma d’en Vidal Vorrang einzuräumen, da die Berghütten in erster Linie dazu dienen sollen, die Etappen der Ruta de Pedra en Sec zu unterteilen und den Wanderern Unterkunft und Verpflegung zu bieten. In diesem Sinne argumentieren sie, dass eine Schutzhütte an einem Ende der Route, wie es bei der geplanten Schutzhütte in Raixa der Fall war, keinen wirklichen Nutzen habe, da nicht erwartet werde, dass sie zum Übernachten genutzt werde, weshalb ihr Bau endgültig ausgeschlossen worden sei.

Es sei daran erinnert, dass Raixa als Kulturgut von besonderem Interesse eingestuft ist und seine Gärten 1980 zum historischen Garten erklärt wurden. Daher hat der Technische Ausschuss für Kulturerbe, obwohl er den neuen Vorschlag befürwortet hat, einige Auflagen festgelegt. Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung, während der Ausführung der Arbeiten eine archäologische Überwachung durch einen kompetenten Techniker durchzuführen. Werden Überreste gefunden, die eine archäologische Untersuchung erfordern, müssen die Arbeiten eingestellt und ein entsprechendes Interventionsprojekt vorgelegt werden.

Darüber hinaus ist die Erhaltung der ursprünglichen Bodenbeläge und architektonischen Elemente, einschließlich Pflastersteinen und historischer Strukturen, erforderlich, wobei Eingriffe Gegenstand spezifischer Studien sein müssen. Bei jeder Änderung der Aufteilung muss die Integrität der Kulturerbe-Elemente gewahrt bleiben, wobei sicherzustellen ist, dass die Verschlüsse der Öffnungen als Teil der Geschichte des Gebäudes sichtbar sind.

Auch Wandmalereien dürfen nur nach eingehender Analyse restauriert werden, und bei Landschaftsgestaltungsmaßnahmen müssen die bestehenden Wege und Strukturen beachtet werden. Während der Arbeiten ist eine archäologische Überwachung erforderlich, und es müssen Spezialisten für Denkmalpflege hinzugezogen werden. Darüber hinaus ist am Ende des Projekts ein detaillierter Bericht mit allen Unterlagen über die auf dem öffentlichen Grundstück durchgeführten Maßnahmen vorzulegen.

Quelle: Agenturen