Keine „DANA-Beihilfen“ für Mallorca

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Im Staatsanzeiger wurde am Donnerstag (07.11.2024) die Ausrufung des Katastrophenschutzes für Valencia und die übrigen von der Dana betroffenen Gebiete veröffentlicht, was die Bereitstellung von Hilfsgütern für die von der Katastrophe Betroffenen erleichtern wird.

Konkret wurde das Gebiet, das vom 28. Oktober bis zum 4. November in den Autonomen Gemeinschaften Valencia, Kastilien-La Mancha, Andalusien, Balearen, Katalonien und Aragonien von der Dürre betroffen war, zum Katastrophenschutzgebiet erklärt.

In der Verordnung des Ministerrats vom 5. November sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Personenschäden, Sachschäden an Wohnungen und Hausrat, Schäden an lokalen Unternehmen sowie Schäden an Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetrieben festgelegt.

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Darin heißt es, dass die in dieser Vereinbarung enthaltene Hilfe der Allgemeinen Staatsverwaltung gegebenenfalls nach dem Grundsatz der interterritorialen Solidarität und subsidiär in Ergänzung zu den Maßnahmen, die in Ausübung ihrer Befugnisse den anderen territorialen öffentlichen Verwaltungen übertragen wurden, eingesetzt wird.

Die Regierung hat ein erstes Maßnahmenpaket in Höhe von 10,6 Mrd. Euro genehmigt, das 78 Gemeinden (75 in der Region Valencia, 2 in Kastilien-La Mancha und 1 in Andalusien) betrifft, das aber zu diesem Zweck auf weitere Gemeinden ausgedehnt werden kann. Im Rahmen des Hilfsplans wird die spanische Regierung 100 % der den betroffenen Gemeinden entstehenden Sofortkosten und bis zu 50 % aller in den kommenden Monaten und Jahren durchzuführenden Arbeiten zur Instandsetzung von Infrastrukturen, Einrichtungen und Dienstleistungen wie Straßen, Sportzentren und Bürgerzentren übernehmen.

Die Anforderungen an Arbeits- und Sozialversicherungsmaßnahmen sowie andere Maßnahmen notarieller, registerlicher, verfahrenstechnischer und organisatorischer Art im Bereich der Justizverwaltung sind ebenfalls enthalten.

Der Erlass begründet die Erklärung mit den entstandenen Schäden und den Maßnahmen, die erforderlich sind, um die schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensbedingungen der Bevölkerung, die vollständige Wiederherstellung der wesentlichen öffentlichen Dienstleistungen und schließlich die Wiederherstellung der Normalität in den betroffenen Gebieten zu beheben.

Quelle: Agenturen