Der Consell Consultiu hat eine Entscheidung getroffen, mit der er die Forderung von mehr als 300.000 Euro zurückweist, die eine Frau vom IbSalut wegen der Folgen einer Operation gefordert hatte, die im November 2022 im Krankenhaus von Manacor auf Mallorca durchgeführt worden war. Die Tatbestände seien bereits verjährt, sodass die von der Klägerin geforderte Entschädigung nicht gewährt werden könne.
Das Verfahren, so heißt es in den Schlussfolgerungen weiter, muss nun vom Gesundheitsministerium entschieden werden. Laut dem Schriftsatz der Anwältin der Frau fand die Operation, eine lumbale Arthrodesis zur Behandlung einer degenerativen ELS, am 21. November 2022 im Krankenhaus von Manacor statt. In der postoperativen Phase litt die Patientin unter Schmerzen und konnte ihre unteren Extremitäten nicht bewegen, weshalb eine Notfall-CT durchgeführt wurde, bei der eine Beeinträchtigung im Lendenwirbelbereich festgestellt wurde, woraufhin sie vier Tage nach der ersten Operation einer zweiten Operation unterzogen wurde.
Die Beschwerden hielten an, sodass sie am 29. März des folgenden Jahres zur Mútua ging, um ein Elektromyogramm durchführen zu lassen, das ergab, dass die Operation eine Radiokulopathie, eine Verletzung einer oder mehrerer Nervenwurzeln im Lendenbereich, als Folgeerscheinung hinterlassen hatte. Infolgedessen leidet die Frau unter „starken und anhaltenden Schmerzen, einem Brennen im linken Bein, Schwierigkeiten beim normalen Gehen und beim Tragen von Lasten“, heißt es in dem Schreiben. All dies hinderte sie daran, ihrem Beruf nachzugehen, da sie selbstständig war.
Angesichts dieser Situation wurde sie an das Universitätsklinikum Son Espases überwiesen, wo die Frau verschiedenen Untersuchungen und Nachuntersuchungen durch die Neurologieabteilung unterzogen wird. Außerdem wird sie psychologisch behandelt. Der Anwalt ist der Ansicht, dass bei der ersten Operation ein Behandlungsfehler vorliegt, da der behandelnde Arzt „keine sorgfältige Untersuchung und Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich der Beurteilung, Nachsorge, postoperativen Kontrolle des Verletzungsprozesses und der Behandlung der späteren Komplikationen getroffen hat“.
Er macht außerdem geltend, dass die Autonomie der Patientin verletzt worden sei, da sie nicht vorab über die Risiken des Eingriffs und andere mögliche Behandlungsmöglichkeiten informiert worden sei. All dies sei auf einen Kausalzusammenhang zwischen den körperlichen Folgen der Klägerin und der medizinischen Versorgung im Krankenhaus von Manacor zurückzuführen, weshalb er eine Entschädigung in Höhe von 301.789 Euro forderte, die schließlich abgelehnt wurde.
Quelle: Agenturen