Keine ITV auf Mallorca – trotzdem einfach weiter fahren?

Vorlesen lassen? ↑↑⇑⇑↑↑ | Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten -

Das Bestehen der Inspección Técnica de Vehículos (ITV) ist Pflicht. Auf Mallorca ist es jedoch nicht immer möglich, sie rechtzeitig zu absolvieren, da es lange dauert, bis man einen Termin bekommt; derzeit gibt es keinen Termin bis Februar 2025. Bei Personenkraftwagen muss die Inspektion ab dem vierten Jahr alle zwei Jahre durchgeführt werden und nach 10 Jahren wird sie jährlich.

Es ist sehr wichtig zu wissen, dass die Nichteinhaltung dieser Verordnung mit einem Bußgeld zwischen 500 und 100 Euro geahndet wird, wenn die ITV nicht bestanden wurde. Zwischen 500 und 250 Euro für das Fahren mit einem negativen ITV; zwischen 500 und 250 Euro für das Fahren mit einem ungünstigen ITV nach einem ersten ungünstigen ITV und vor dem Bestehen der zweiten Inspektion mit den vermeintlich behobenen Mängeln.

Ein Bußgeld zwischen 200 und 100 Euro kann auch verhängt werden, wenn das Fahrzeug mit einem ungünstigen ITV nach einem ersten ungünstigen ITV und nach Ablauf der Frist für das Bestehen der Inspektion mit den angeblich behobenen Mängeln auf der öffentlichen Straße abgestellt wird. Schließlich gibt es eine Strafe zwischen 200 und 100 Euro für das Abstellen des Fahrzeugs auf der Straße mit einer negativen Inspektion, nach einer ersten negativen Inspektion und ohne das Fahrzeug vorübergehend abzumelden und es in einer Garage zu halten.

Lesetipp:  USA erobern Mallorca - Rekordzahlen an Touristen und Investitionen in Luxusimmobilien
Zeitreise zum kleinen Preis! ebooks von Gustav Knudsen für den
Herbst. Alle Titel für jeweils € 3,99!

Die Guardia Civil versichert, dass gegen den Fahrer, der einen Termin für die technische Untersuchung seines Fahrzeugs beantragt hat, bevor dieser abgelaufen ist, kein Bußgeld verhängt wird, da „keine Bösgläubigkeit oder Vorteilsnahme“ vorliegt und er nicht dafür verantwortlich ist, dass das Fahrzeug nicht verfügbar ist. Wird der Termin jedoch nachträglich beantragt, wird ein Bußgeld fällig, z.B. wenn die ITV im Dezember fällig war und der Termin im Januar beantragt wird.

Die Generaldirektion für Verkehr (DGT) bittet Personen, die einen Bußgeldbescheid in dieser Angelegenheit erhalten haben, sich per E-Mail an jptib@dgt.es zu wenden. Sie sollten ein Handyfoto oder einen eingescannten Anhang des Termins, an dem sie die ITV passieren müssen, und die Benachrichtigung schicken, „und wir werden alles tun, um zu berücksichtigen, dass ihre Handlungen korrekt waren und der Grund, warum sie die ITV nicht bestanden haben, außerhalb ihrer Kontrolle liegt, falls dies der Fall ist“.

Zu diesem Punkt erklären sie, dass „dies von Fall zu Fall beurteilt werden muss und es natürlich sinnlos ist, diese E-Mail zu versenden, wenn der Interessent nach Ablauf der ITV um einen Termin bittet, den Termin nicht wahrnimmt oder uns den Termin schickt, ohne eine Mitteilung über eine Beschwerde wegen Nichteinhaltung der Gültigkeitsdauer erhalten zu haben“.

Die DGT-Quellen betonen die Zweckmäßigkeit der Vorwegnahme und stellen klar, dass „wenn der Fahrzeughalter die ITV mehr als einen Monat vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragt, beginnt die neue Gültigkeitsdauer der technischen Untersuchung ab dem Tag, an dem sie positiv durchgeführt wird. Erhält der Halter für sein Fahrzeug innerhalb des Monats vor Ablauf der Gültigkeit ein positives Ergebnis der technischen Überwachung, so beginnt nach den geltenden Vorschriften die neue Gültigkeitsdauer ab dem Tag, an dem die vorherige abläuft, und er verliert keinen Tag der Gültigkeit der technischen Überwachung seines Fahrzeugs“.

Sie raten Ihnen auch, sich mit Ihrer Kfz-Versicherung in Verbindung zu setzen, damit diese Ihnen erklären kann, was im Falle eines Unfalls mit abgelaufenem TÜV passieren könnte.

Quelle: Agenturen