Keine „Stinker“ mehr in Katalonien

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Ab 2026 werden Autos mit einer Umweltplakette B in Katalonien keinen Zugang mehr zu Umweltzonen (Zona de Bajas Emisiones, ZBE) haben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Luftqualität zu verbessern und schädliche Emissionen zu reduzieren.

Die Beschränkung für Fahrzeuge mit einer Umweltplakette B tritt an Tagen in Kraft, an denen das Warnprotokoll für hohe NO₂-Belastung aktiviert ist. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge mit einer Umweltplakette B bei schlechter Luftqualität nicht in ZBEs oder Umweltzonen in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern einfahren dürfen.

An Tagen mit hoher Luftverschmutzung wird die Einfahrt in ZBEs in Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern auch für Fahrzeuge ohne Umweltplakette verboten. Diese Maßnahme steht im Einklang mit der Metropolregion Barcelona, die für die Verwaltung der ZBE Rondes de Barcelona zuständig ist.

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Gustav Knudsen | Kristina

Ab 2024 müssen alle Gemeinden in Katalonien mit mehr als 50.000 Einwohnern eine ZBE einführen. Dazu gehören Städte wie Barcelona, L’Hospitalet de Llobregat, Badalona, Sabadell, Terrassa, Tarragona, Lleida und Girona.

Ab 2026 müssen alle Gemeinden in Katalonien mit mehr als 20.000 Einwohnern eine ZBE einführen. Dazu gehören Städte wie Mataró, Granollers, Rubí, Viladecans, Santa Coloma de Gramenet, Reus, Vic und Figueres.

Die spanische Umweltplakette ist für im Ausland zugelassene Fahrzeuge nicht erhältlich. Wenn Sie also in Spanien Urlaub machen oder mit einem Fahrzeug mit ausländischem Nummernschild durch das Land fahren, können Sie die dänische, deutsche, österreichische oder französische Umweltplakette verwenden, die in Spanien gültig sind. Wenn Sie durch Frankreich nach Spanien fahren, ist die französische Vignette Crit‘ Air die beste Wahl, da sie in Frankreich und Spanien (außer Barcelona) gültig ist. Die Umweltplaketten gelten für die meisten Städte und nicht für das ganze Land (wo sie nicht erforderlich sind).

Für Barcelona gelten andere Regeln. Barcelona hat die Umweltzonen bereits eingeführt. In Barcelona gelten die zuvor erwähnten ausländischen (z.B. französischen) Umweltplaketten nicht. Für Barcelona müssen Sie eine Langzeit- oder Tagesgenehmigung beantragen. In Madrids Umweltzonen können Sie mit einer französischen Vignette fahren.

Für Barcelona ist es für die meisten ausländischen Besucher, die sich nur einen Tag in der katalanischen Stadt aufhalten, einfach, eine Tagesgenehmigung (Autorización diaria) zu kaufen. Dies ist über ein Website möglich, wo Sie die Registrierungsnummer eingeben und ein Online-Formular ausfüllen müssen.

Das Problem bei diesem Online-Verfahren ist, dass Sie digital unterschreiben müssen, und das gilt für Einwohner Spaniens. Sie können auch ein Formular per Post schicken und die Tageszulassung beantragen, aber Sie müssen das rechtzeitig tun. Das gesamte Verfahren wird auf Englisch beschrieben und ist ziemlich umständlich und kompliziert.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid für das Betreten der ZBE in Barcelona erhalten haben, können Sie innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. Der Einspruch muss auf dem Postweg an die folgende Adresse geschickt werden: Àrea Metropolitana de Barcelona Departament de Mobilitat i Transport Plaça Cerdà, 3-5 08940 Cornellà de Llobregat

Sie können aus den folgenden Gründen Einspruch einlegen:

Sie waren zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht der Fahrer des Fahrzeugs.
Es lag ein Fall höherer Gewalt vor, wie z. B. ein medizinischer Notfall.
Die Verkehrsschilder waren nicht deutlich oder nicht vorhanden.
Bei der Ausstellung des Bußgeldbescheids ist ein Fehler unterlaufen.

Dem Einspruch sollten Sie folgende Unterlagen beifügen:

Eine Kopie des Bußgeldbescheids.
Einen Identitätsnachweis (z. B. eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses).
Alle Belege, die Ihren Einspruch unterstützen (z. B. ein ärztliches Attest, Fotos von Verkehrsschildern).

Quelle: Agenturen