Kinderbetreuung geht vor Arbeitsverplichtung

Vorlesen lassen? ↑↑⇑⇑↑↑ | Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten -

Ein Gericht hat angeordnet, dass ein Beamter der Stadtverwaltung von Pollença auf Mallorca seinen Urlaub für eine 50-prozentige Verringerung der Arbeitszeit unter Beibehaltung seines Gehalts zurückgeben muss, um sich um ein schwer erkranktes Kind kümmern zu können. Die Entscheidung folgt auf eine Klage der Gewerkschaft UGT, die in einer Erklärung erklärte, dass der Sachverhalt auf das Jahr 2020 zurückgeht, als das Konsistorium, damals unter dem Vorsitz von Tomeu Cifre, dem Arbeitnehmer eine drei Jahre zuvor gewährte Beurlaubung verweigerte und zwar die Arbeitszeitverkürzung aufrechterhielt, aber auch eine Gehaltskürzung im gleichen Verhältnis anordnete.

Lesetipp:  Schwellenwert für das Sterberisiko auf Mallorca festgelegt
Kinderbetreuung geht vor Arbeitsverplichtung
Gustav Knudsen | Kristina

Dagegen wurde nach einer Klage der UGT und als Vorsichtsmaßnahme das Gehalt in voller Höhe beibehalten. Nach Angaben der Gewerkschaft ignorierte der Techniker der Allgemeinen Verwaltung jedoch die Gerichtsurteile und wies den Beamten an, auf seinen Posten zurückzukehren.

Auch hier forderte die Gewerkschaft „in Anbetracht der Schwere der Angelegenheit“ die Wiedereinstellung des Arbeitnehmers in den Urlaub.

Zwei Jahre später, so die UGT weiter, hat das Gericht zugunsten der Gewerkschaft entschieden, die „Bösgläubigkeit und persönliche Ungerechtigkeit“ des Technikers verworfen und den Stadtrat zur Zahlung der Kosten verurteilt. Die Gewerkschaft fügte hinzu, dass sie eine verwaltungs- und strafrechtliche Haftung nicht ausschließe und kritisierte den „caciquismo“ des derzeitigen Personalratsmitglieds Tomeu Cifre.

Quelle: Agenturen