Wenn Sie in Spanien eine Immobilie verkaufen, erben oder verschenken, müssen Sie die sogenannte Plusvalía municipal entrichten. Dabei handelt es sich um eine kommunale Steuer auf den Wertzuwachs des Grundstücks, auf dem die Immobilie steht. Im Jahr 2026 gelten wieder klare Regeln, und es ist wichtig, dass Sie wissen, woran Sie sind.
Die Plusvalía wird offiziell als Steuer auf den Wertzuwachs von städtischem Grundbesitz bezeichnet. Sie zahlen diese Steuer an die Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet. Es handelt sich also nicht um den Gewinn aus der Immobilie selbst, sondern um den Wertzuwachs des Grundstücks seit dem Zeitpunkt, an dem Sie Eigentümer geworden sind.
Seit einigen Jahren wurden die Regeln nach Urteilen des spanischen Verfassungsgerichts geändert. Sie zahlen die Steuer nur, wenn tatsächlich eine Wertsteigerung vorliegt. Wenn Sie die Immobilie mit Verlust verkaufen, müssen Sie keine Plusvalía zahlen. Dies müssen Sie jedoch mit der Kauf- und Verkaufsurkunde nachweisen können.
Im Jahr 2026 können Sie zwischen zwei Berechnungsmethoden wählen. Die erste Methode ist eine objektive Berechnung. Dabei wird der Katasterwert des Grundstücks mit einem Koeffizienten multipliziert, der von der Anzahl der Jahre abhängt, in denen Sie Eigentümer waren. Die Gemeinden können diese Koeffizienten innerhalb der gesetzlichen Grenzen anpassen.
Die zweite Methode basiert auf dem tatsächlichen Gewinn. Dabei wird die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis berücksichtigt, wobei nur der Teil des Grundstücks zählt. Sie können selbst entscheiden, welche Methode für Sie am vorteilhaftesten ist. In vielen Fällen kann dies einen erheblichen Unterschied in der zu zahlenden Summe ausmachen.
Auch die Zahlungsfrist ist wichtig. Bei einem Verkauf haben Sie in der Regel 30 Werktage Zeit, um die Steuererklärung abzugeben und zu zahlen. Bei einer Erbschaft beträgt die Frist sechs Monate, mit der Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen. Wenn Sie dies nicht rechtzeitig tun, kann die Gemeinde Strafen und Zinsen verhängen.
Jede Gemeinde hat ihre eigenen Steuersätze, wobei der gesetzliche Höchstsatz bei 30 Prozent liegt. Daher kann der zu zahlende Betrag je nach Ort stark variieren. Es ist daher ratsam, im Voraus genau zu berechnen, wie viel Sie ungefähr zahlen müssen, damit Sie keine Überraschungen erleben.
Wenn Sie vorhaben, Ihre Immobilie im Jahr 2026 zu verkaufen, oder wenn Sie mit einer Erbschaft oder Schenkung zu tun haben, ist es ratsam, sich gut zu informieren. Die Regeln sind klarer als früher, aber die Berechnung bleibt kompliziert. Eine gute Vorbereitung kann Ihnen viel Geld sparen.
Quelle: Agenturen





