In Spanien hat die Regierung vor kurzem die zahnärztliche Versorgung durch die Sozialversicherung erweitert. Dadurch können bestimmte Personengruppen wie Kinder und schutzbedürftige Erwachsene sowohl für grundlegende als auch für komplexe Behandlungen kostenlos zum Zahnarzt gehen.
Die neue Gesundheitsministerin, Mónica García, kündigte einen Plan an, der Ende 2023 eine weitere Ausweitung der Gesundheitsversorgung auf Menschen über 65 Jahre vorsieht. Dieser Plan befindet sich noch in der Entwicklung und zielt auf eine einheitliche Abdeckung in allen autonomen Regionen ab.
Viele Menschen in Spanien wissen es nicht, aber der öffentliche Gesundheitsdienst der Sozialversicherung bietet auch kostenlose Zahnbehandlungen an. Das heißt, dass viele Menschen kostenlos zum Zahnarzt der „Seguridad Social“ gehen können, um eine Grundbehandlung oder eine umfangreichere Zahnbehandlung zu erhalten.
Kinder bis zum Alter von 14 Jahren haben Anspruch auf kostenlose zahnärztliche Versorgung, wobei einige Regionen die Altersgrenze auf 16 Jahre angehoben haben. Die meisten Regionen bieten die folgenden Leistungen an:
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen zur Beurteilung des Gesamtzustands des Mundes, des Vorhandenseins von Karies und der Gesundheit des Zahnfleisches.
Regelmäßige Untersuchung auf Kariesrisiko.
Diese Leistungen gelten sowohl für Milchzähne als auch für bleibende Zähne.
Vorbeugende Behandlungen für Kinder
Um die Mundgesundheit von Kindern zu schützen, werden auch präventive Behandlungen angeboten:
Anwendung von Fluorid.
Versiegelung von Rillen und Fissuren bei bleibenden Zähnen.
Grundversorgung und komplexe Behandlungen für Kinder
Für Kinder sind die folgenden Behandlungen kostenlos:
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen zur Beurteilung des Gesamtzustandes des Mundes, des Vorhandenseins von Karies und der Gesundheit des Zahnfleisches.
Regelmäßige Untersuchung auf Kariesrisiko.
Diese Leistungen gelten sowohl für Milchzähne als auch für bleibende Zähne.
Um die Mundgesundheit von Kindern zu schützen, werden auch präventive Behandlungen angeboten:
Anwendung von Fluorid.
Versiegelung von Rillen und Fissuren bei bleibenden Zähnen.
Für Kinder sind die folgenden Behandlungen kostenlos:
Füllungen in den bleibenden Zähnen.
Extraktionen von Milchzähnen.
Wurzelbehandlung oder Extraktion von bleibenden Zähnen, falls erforderlich.
Mundhygiene, wenn an den bleibenden Zähnen Zahnstein oder Verfärbungen festgestellt werden.
Einige Regionen bieten auch kostenlose Behandlungen bei Fehlstellungen oder traumatischen Verletzungen von Schneide- oder Eckzähnen an. Behandlungen für andere bleibende Zähne werden seltener übernommen.
Für Erwachsene übernimmt die spanische Sozialversicherung die folgenden zahnärztlichen Leistungen:
Behandlung von Infektionen oder Entzündungen.
Extraktion von Weisheitszähnen.
Behandlung von Zahnverletzungen.
Behandlung von Schleimhautverletzungen.
Kleinere chirurgische Eingriffe in der Mundhöhle.
Biopsien.
Akute Erkrankungen des Kiefergelenks.
Diagnosen.
Pharmakologische Behandlungen im Zusammenhang mit dem diagnostizierten Zustand.
Beratung über Mundhygienegewohnheiten.
Bestimmte schutzbedürftige Personengruppen haben Anspruch auf eine umfassendere Deckung:
In einigen Regionen werden Zahnimplantate für Patienten, die sich einer onkologischen Behandlung unterziehen, und für Patienten mit angeborenen Anomalien übernommen.
Für Menschen mit Behinderungen, die nicht in der Lage sind, ihre Mundhygiene ohne Hilfe selbst zu kontrollieren, werden Behandlungen mit Beruhigungsmitteln übernommen. Diese Patienten werden an spezialisierte Zentren überwiesen, wo geeignete Behandlungen durchgeführt werden können.
Für schwangere Frauen sind die folgenden präventiven Zahnbehandlungen versichert:
Beratung über Mundhygienegewohnheiten (in allen autonomen Regionen außer einer).
Vorbeugende Untersuchung der Mundhöhle (in allen Regionen außer einer).
Anwendung von Fluorid (in 13 von 17 Regionen).
Behandlung von Zahnstein und Plaque (in 10 Regionen).
Quelle: Agenturen





