Herrenhäuser & Paläste
Als Herrenhaus oder Gutshaus wird ein von Landadligen oder Gutsherren bewohntes Gebäude bezeichnet, soweit es sich dabei nicht um ein Schloss handelt; die Bezeichnungen werden jedoch häufig synonym, besonders für große, künstlerisch gestaltete Anlagen benutzt. Im eigentlichen Sinne ist ein Herrenhaus ein Wohngebäude aus adligem Besitz, das nicht vom Landesherrn bewohnt wurde.