Klimaanlagen sind ein wichtiger Bestandteil moderner Gebäude, insbesondere in heißen Klimazonen wie Spanien. Sie sorgen für Komfort, können aber auch Probleme verursachen, insbesondere in Bezug auf die Lärmbelästigung.
Wenn Sie unter Lärmbelästigung durch die Klimaanlagen Ihrer Nachbarn leiden, ist es ratsam, zuerst mit ihnen zu sprechen und sie höflich zu fragen, ob sie das Problem lösen können. Manchmal sind sich die Leute nicht bewusst, welche Belästigung sie verursachen, und können das Problem leicht lösen.
Wenn das Gespräch nicht hilft, können Sie sich an die örtlichen Behörden wie die Gemeinde oder die Polizei wenden, um zu sehen, welche weiteren Schritte Sie unternehmen können. Sie können vermitteln oder gegebenenfalls Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen.
Sie können auch erwägen, einen auf Nachbarrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Er kann Ihnen dabei helfen, herauszufinden, welche rechtlichen Schritte Sie unternehmen können, um die Situation zu lösen und Ihre Rechte zu schützen.
Das spanische Recht ist bei der Regulierung der Installation und Verwendung von Klimaanlagen sehr wichtig, insbesondere in Bezug auf die Lärmbelästigung. Das Gesetz über horizontales Eigentum (Ley de Propiedad Horizontal) ist ein wichtiges Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Eigentümern in Mehrfamilienhäusern regelt.
Artikel 7 dieses Gesetzes besagt, dass Eigentümer keine Änderungen vornehmen dürfen, die die Sicherheit des Gebäudes gefährden, die allgemeine Struktur beeinträchtigen, das Erscheinungsbild des Gebäudes verändern und die Rechte anderer Eigentümer verletzen. Für den Einbau von Klimaanlagen bedeutet dies, dass häufig die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich ist, insbesondere wenn der Einbau die Fassade, die Höfe oder das Dach des Gebäudes betrifft.
Neben den nationalen Gesetzen sind auch die kommunalen Vorschriften von großer Bedeutung. In vielen Gemeinden gelten bestimmte Lärmgrenzwerte, insbesondere nachts, und es gibt Vorschriften für den Standort und die Installation von Klimaanlagen. Einige Gemeinden verlangen sogar eine Genehmigung für die Installation von Außenklimaanlagen.
Quelle: Agenturen