Langustenfang auf Mallorca reguliert

Vorlesen lassen? ↑↑⇑⇑↑↑ | Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten -

Im Amtsblatt der Balearen (BOIB) wurde am Dienstag (29.10.2024) die Verordnung des Ministers für Landwirtschaft, Fischerei und Umwelt, Joan Simonet, veröffentlicht, mit der ein Bewirtschaftungsplan für den Langustenfang – Palinurusspp.- in den Binnengewässern der Balearen festgelegt wird.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die staatliche Verwaltung im Februar letzten Jahres die Verordnung APA/201/2023 vom 26. Februar veröffentlicht hat, mit der ein Bewirtschaftungsplan für den Langustenfang in den an die Balearen angrenzenden Außengewässern festgelegt wurde.

In einer Pressemitteilung erklärte die Conselleria d’Agricultura, Pesca i Medi Natural, dass mit dieser Verordnung neue technische Maßnahmen zur „Verbesserung der Nachhaltigkeit“ des Langustenfangs in den an den Archipel angrenzenden Außengewässern eingeführt werden, weshalb es notwendig ist, die regionalen Vorschriften zu aktualisieren, um sie mit denen der Außengewässer in Einklang zu bringen und eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischerei auf dieses Krustentier in den kommenden Jahren zu gewährleisten.

Lesetipp:  Ab Montag gibt es wieder Rabatte auf Mallorca
Zeitreise zum kleinen Preis! ebooks von Gustav Knudsen für den
Herbst. Alle Titel für jeweils € 3,99!

Der Fang der gemeinen oder roten Languste ist eine der Haupttätigkeiten der balearischen Flotte mit kleinem Fanggerät, so dass die Erhaltung dieser Ressource für das Überleben der Berufsfischerei auf dem Archipel von großer Bedeutung ist“, so Simonet.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass diese Verordnung für spanische Schiffe gilt, die in den Binnengewässern der Balearen fischen. Dieser neue Bewirtschaftungsplan, der an diesem Mittwoch in Kraft tritt, obwohl er erst für die Saison 2025 gilt, behält viele der bereits geltenden Vorschriften bei, wie die siebenmonatige Schonzeit, das Fehlen einer obligatorischen wöchentlichen Ruhezeit, die Mindestgröße oder das Verbot des Fangs von eiförmigen Weibchen.

Die Verordnung enthält jedoch neue Bestimmungen, die darauf abzielen, die Auswirkungen der Tätigkeit auf die Umwelt zu verringern, wie die Verkürzung der Aussetzzeit der Netze auf See auf 24 Stunden, das Material der Netze oder die maximale Länge der Trammelnetze. Sie enthält auch Maßnahmen zum Schutz vor dem unbeabsichtigten Fang von Seevögeln, Schildkröten, Haien und Meeresschnecken sowie die Möglichkeit, die Hummerfischerei mit Netzen mit der Verwendung von Küstenfischereigeräten zu vereinbaren.

Quelle: Agenturen