Legaler Wohnungsbau auf Ackerland auf Mallorca

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Diese neue Gesetzgebung wird dem Grundstückskauf in Spanien neuen Aufschwung verleihen. Der Bau auf Rustico ist auf Mallorca, genauso wie auf Teneriffa, eine Lösung zum Wohnungsproblem, da die Entwicklung von Bauland durch die hohen Auflagen des Gesetzgebers Jahre dauern kann.

Am 24. Juli 2025 wurde auf den Balearen ein Gesetz verabschiedet, das es nun auch erlaubt, auf Ackerland (Rustico) eine Wohnimmobilie zu bauen. Vorrang sollen Einwohner einer Gemeinde haben, die dort seit mindestens fünf Jahren leben und ein Ackergrundstück bebauen wollen.

Auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, El Hierro, La Gomera, La Palma und Lanzarote) ist die Bebauung von Ackerland mit Wohnimmobilien schon lange möglich. Dies wird als sogenanntes Asentamiento Rural bezeichnet. Hier gelten besondere Bedingungen.

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Das Ziel der Regulierung der Bebauung von landwirtschaftlichen Flächen ist

– die Vermeidung illegaler Splittersiedlungen ohne Abgrenzung
– Schaffung von Bauland mit minimalem finanziellen Aufwand vonseiten der Gemeinde.
Nachteil für den Käufer einer Bauparzelle: Der private Bauherr muss auf eigene Kosten für die Erschließung sorgen (Strom-, Wasseranschluss, Gehwege, Straßenzufahrt etc.).
Eingliederung in den Bebauungsplan, Regelung von Grünzonen etc.
– Nutzungsregulierung: Wohnnutzung (Einfamilienhaus), aber keine touristische Vermietung (die Gemeinde kann jedoch auch ein Landhotel zulassen).
Bauweise: Gebäudehöhe: ein- oder zweistöckig, maximal 7 m hoch, maximal 200 m² Wohnfläche (kann von der Gemeinde erhöht werden).
Höhe des Zaunes um die Parzelle: 1,5 m.

Auch ein Grundstück auf Ackerland muss im Grundbuch eingetragen sein, bevor man es erwirbt. Oftmals werden in der Praxis Grundstücke zum Kauf angeboten, die nicht im Grundbuch eingetragen sind und bei denen nicht einmal die privaten Kaufurkunden vorgelegt werden, da die Grundstücke meist durch Erbschaft in der Familie weitergegeben wurden.

Abschließend empfehlen wir, einen Grundstückskauf auf rustico – also Ackerland – stets einer gründlichen rechtlichen und darauffolgenden technischen Kontrolle zu unterziehen. Der Grund ist, dass es zahlreiche Beschränkungen im Rustico-Bereich gibt, die zum Versagen einer Baugenehmigung reichen können oder hohe Auflagen (Leitungszulegung, Stromversorgung etc.) mit sich bringen können, die den Bau wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen lassen.

Quelle: Agenturen