Lehrer „dürfen“ Schülern auf Mallorca Handys wegnehmen

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Das regionale Bildungsministerium hat den öffentlichen und staatlich geförderten Schulen Leitlinien für Mobiltelefone als Vorstufe zu der in Bearbeitung befindlichen Verordnung übermittelt, die verbindlich sein wird und die Möglichkeit vorsieht, dass die Lehrer die Geräte einziehen können.

Nach Angaben der von Antoni Vera geleiteten Abteilung handelt es sich bei dem verschickten Dokument im Falle der öffentlichen Schulen um Anweisungen und im Falle der staatlich geförderten Schulen um Empfehlungen. In jedem Fall ist der Inhalt des Textes derselbe und folgt denselben Richtlinien wie der Auftrag, der gerade bearbeitet wird.

Es sei daran erinnert, dass ein Erlass für alle Schulen in öffentlicher Trägerschaft obligatorisch ist. Daher hat sich das Regionalministerium für diese Formel entschieden, obwohl die Bearbeitung länger dauert.

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Gustav Knudsen | Blaues Licht

Sobald der Erlass zur Regelung der Nutzung von Mobiltelefonen in Schulen genehmigt ist, wird er in Kraft treten. In der Zwischenzeit verfügen die Schulen über eine Reihe von Empfehlungen und Anweisungen, die mit denen des Erlasses identisch sind.

So wird in diesem Dokument erklärt, dass Schüler im Kindergarten und in der Grundschule während des Schultages, in der Freizeit und bei ergänzenden Aktivitäten keine Handys benutzen dürfen.

Im Sekundarbereich und in der post-obligatorischen Bildung ist die Nutzung von Mobiltelefonen durch Schüler während des Schultages auf bestimmte Momente beschränkt, die im pädagogischen Projekt der Schule ausdrücklich vorgesehen sind und ausschließlich didaktischen Zwecken dienen.

Das Dokument sieht auch Ausnahmen für Schüler aller Klassenstufen in begründeten und anerkannten medizinischen Fällen vor. Den Lehrkräften wird außerdem empfohlen, die Nutzung von Mobiltelefonen während der Unterrichtssitzungen mit den Schülern einzuschränken. Den Lehrkräften wird empfohlen, auf die persönliche Nutzung, die Nutzung in der Freizeit oder außerhalb des Unterrichts zu verzichten, es sei denn, familiäre oder persönliche Umstände machen dies erforderlich.

Was die Abhilfemaßnahmen betrifft, so sehen die den Schulen übermittelten Leitlinien die Möglichkeit vor, das Mobilgerät des Schülers zu entfernen. Diese Maßnahme kann von jeder Lehrkraft der Schule oder einem Mitglied des Leitungsteams durchgeführt werden. Bevor das Gerät eingezogen wird, werden die Schüler gebeten, es auszuschalten. Das eingezogene Mobiltelefon wird im Büro eines Mitglieds des Schulleitungsteams hinterlegt, wo es bis zur Rückgabe an die gesetzlichen Vertreter des betreffenden Schülers, vorzugsweise am Ende des Schultages, aufbewahrt wird.

Darüber hinaus heißt es in dem vom Regionalministerium übermittelten Dokument, dass die Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern im Rahmen der pädagogischen Funktion erfolgen muss und nicht über Instant-Messaging-Anwendungen erfolgen darf. Die Familien sind nicht verpflichtet, die Schule zu ermächtigen, Minderjährige per E-Mail oder Mobiltelefon zu benachrichtigen.

Im vergangenen Schuljahr hat das regionale Ministerium für Bildung und Universitäten allen zuständigen Ausschüssen einen Entwurf für ein Dokument über die Nutzung von Mobiltelefonen in Schulen auf den Balearen vorgelegt. Es wurden eine Reihe von Vorschlägen gesammelt, darunter auch solche von Einrichtungen außerhalb der Bildungsrunden. Einige dieser Vorschläge wurden in die Empfehlungen und Anweisungen aufgenommen, die zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 an die Schulen verschickt wurden, und werden auch in den Erlass aufgenommen werden.

Quelle: Agenturen