Letzte Zahlung 2024 des Bono Alquiler Joven auf Mallorca

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Die Balearenregierung, genauer gesagt das Regionalministerium für Wohnungswesen, Territorium und Mobilität, hat über die Generaldirektion für Wohnungswesen und Architektur die letzte Zahlung des Bono Alquiler Joven beschlossen und bereitet gleichzeitig die neue Ausschreibung für diese Beihilfe vor.

In einer Pressemitteilung hat das regionale Ministerium für Wohnungswesen, Territorium und Mobilität mitgeteilt, dass es über die Generaldirektion für Wohnungswesen und Architektur die zehnte und letzte Zahlung der Bono Alquiler Joven Zuschüsse beschlossen hat.

Derzeit ist eine neue Ausschreibung für diese Zuschüsse auch für 2024 und 2025 geplant, wie es die balearische Regierung befürwortet hatte, nachdem die spanische Regierung letzten Monat die Verlängerung dieses Programms endgültig genehmigt hatte.

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Gustav Knudsen | Kristina

Im Rahmen des Aufrufs 2022-2023 hat die Regierung zehn Zahlungsbeschlüsse des Bono Alquiler Joven mit einem Gesamtbetrag von 6,58 Millionen Euro für fast 1.400 Begünstigte hinzugefügt. Diese zehnte Zahlung beträgt 53.250,00 Euro für 91 Begünstigte. Bei der Verteilung nach Inseln entfallen von den insgesamt fast 1.400 Begünstigten (1.379) 1.209 auf Mallorca, 108 auf Menorca, 57 auf Ibiza und vier auf Formentera.

Diese Zahlungen entsprechen dem Aufruf zum Bono Alquiler Joven für die Jahre 2022 und 2023, der von der spanischen Regierung für diese beiden Jahre finanziert wird und der es den Begünstigten ermöglicht, für maximal zwei Jahre (24 monatliche Zahlungen) eine Beihilfe von 250 Euro pro Monat zu erhalten, sofern sie die Belege für jeden Viermonatszeitraum vorlegen.

Für das Jahr 2024 hat die Regierung der Balearen bereits im November letzten Jahres beim Ministerium für Wohnungswesen und Städtebau einen Antrag auf Verlängerung dieses Beihilfeprogramms für dieses Jahr gestellt. Letzten Monat wurde auf der sektoralen Wohnungsbaukonferenz die staatliche Verlängerung des Programms freigegeben, und anschließend genehmigte der Ministerrat die Vereinbarung vor dem Aufruf zur Antragstellung.

Was die Mietzuschüsse betrifft, so läuft die Frist für die Einreichung von Anträgen für die neue Aufforderung zur Einreichung von Anträgen für die Zahlung von Zuschüssen für die Mieten des Jahres 2024 seit Freitag, d.h. bis zum 15. Dezember.

Was die Mietzuschüsse für das Jahr 2023 betrifft, so wird demnächst eine neue Zahlung an eine erste Gruppe von Antragstellern erfolgen, die die Anforderungen erfüllen und die während der Überprüfungsphase der Akten mit Mängeln festgestellten Mängel korrekt behoben haben. Bislang wurden fünf Zahlungen in Höhe von insgesamt 5,4 Millionen Euro an fast 2.400 Begünstigte geleistet.

Quelle: Agenturen