Anfang 2025 wird in Spanien ein neues Gesetz in Kraft treten, das die Rolle der Apotheker erheblich ausweitet. Der Gesetzentwurf mit der Bezeichnung „Ley de los Medicamentos y Productos Sanitarios“ räumt den Apothekern drei neue Befugnisse ein, um den Verbrauchern besser zu dienen und den bürokratischen Aufwand zu verringern.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Möglichkeit der Apotheker, die Form eines verschriebenen Arzneimittels zu ändern. Bislang durfte beispielsweise Paracetamol in Pulverform nicht durch Tabletten ersetzt werden, ohne dass der Arzt ein weiteres Rezept ausstellte. Das neue Gesetz erlaubt es den Apothekern, in Absprache mit dem Kunden eine geeignete Substitution anzubieten. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn die gewünschte Darreichungsform nicht mehr vorrätig ist oder wenn eine bestimmte Vorliebe besteht.
Außerdem wird die Wiederholung bestehender Verschreibungen erleichtert. Für Patienten mit chronischen Erkrankungen, wie z.B. Migräne, kann ein Apotheker ein Medikament innerhalb bestimmter Fristen weitergeben, ohne dass der Patient jedes Mal wieder zum Arzt gehen muss, um ein neues Rezept auszustellen. Dies spart sowohl den Ärzten als auch den Patienten Zeit.
Eine dritte Änderung betrifft die Finanzierung von Markenarzneimitteln. Das neue Gesetz sieht vor, dass das Nationale Gesundheitssystem eine Mindestkostenerstattung für Medikamente garantiert, die von öffentlichen Ärzten verschrieben werden. Dies kann dazu beitragen, den Zugang zu teuren Medikamenten zu verbessern.
Diese Änderungen sollen sowohl den Prozess der Gesundheitsversorgung straffen als auch den Patienten mehr Flexibilität bei der Beschaffung ihrer Medikamente geben. Das Gesundheitsministerium nimmt derzeit letzte Anpassungen an dem Gesetz vor, damit es Anfang nächsten Jahres eingeführt werden kann.
Quelle: Agenturen





