Lidl ruft einen Autoreiniger zurück

Vorlesen lassen? ↑↑⇑⇑↑↑ | Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten -

Das Verbraucherministerium hat bestätigt, dass Robbyrob-Autoreiniger und Lackschutzmittel aus den Geschäften der Supermarktkette Lidl zurückgezogen wurde, weil das Produktetikett in deutscher Sprache verfasst war und seine Verpackung und sein Aussehen den Eindruck erweckten, dass es sich um ein Erfrischungsgetränk und nicht um ein Reinigungsmittel handelte.

Wie der Verbraucherverband Facua mitteilte und das Verbraucherministerium bestätigte, informierte die Supermarktkette die Verbraucher am 14. Juli auf ihrer Website über die Rücknahme des Produkts aus den Geschäften, damit diese es zurückgeben und den gezahlten Betrag zurückerhalten konnten.

Lesetipp:  BIP-Wachstum verlangsamt sich im dritten Quartal
Gustav Knudsen | Blaues Licht

Die Warnung über den Reiniger auf der Website des Verbraucherministeriums wurde am 27. Juli veröffentlicht, nachdem die Warnung von Katalonien aufgrund der freiwilligen Mitteilung von Lidl an diese Gemeinschaft eingegangen war. Wie in dieser Mitteilung angegeben, wurde das Produkt am 10. Juli von der Supermarktkette aus den Geschäften genommen.

Im vergangenen Juli hatte Facua den Hersteller des Produkts, Walter Schmidt, beim Verbraucherministerium angezeigt, weil er diesen Reiniger und Schutz in Spanien in einem Format vermarktet hatte, das mit einem Erfrischungsgetränk verwechselt werden konnte.

Laut Facua wurde der Reiniger in allen Lidl-Filialen in Spanien in einer Ein-Liter-Flasche mit rotem Deckel und einer durchsichtigen Flasche verkauft, aus der die orangefarbene Flüssigkeit herausschaute. Außerdem war es mit dem Hinweis „mit Aprikosenduft“ versehen, so dass der Aprikosengeruch insbesondere bei Kindern den Eindruck erwecken konnte, es handele sich um ein trinkbares Produkt, so Facua.

Außerdem war das Hauptetikett des zum Verkauf stehenden Produkts in englischer und deutscher Sprache verfasst, was es für die Verbraucher noch schwieriger machte, zu erkennen, dass das Produkt nicht zum Verzehr geeignet war.

Facua forderte daher die Generaldirektion für Verbraucherangelegenheiten auf, ein Disziplinarverfahren gegen das Unternehmen Walter Schmidt einzuleiten, weil es gegen die geltenden Vorschriften für den Verkehr und den Handel mit Wasch- und Reinigungsmitteln verstoßen habe.

Quelle: Agenturen