Die Polizei von Palma auf Mallorca hat ein dreirädriges Fahrzeug vom Typ „Tuk Tuk” stillgelegt, das ohne entsprechende Genehmigung der Stadtverwaltung wiederholt Personen befördert hatte.
Die Maßnahme fand laut einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung am Dienstag (12.08.2025) auf der Plaza Francesc Rosselló Pintor statt, wo Beamte der Motorisierten Einheit (UMOT) das Fahrzeug bei einem regelwidrigen Betrieb entdeckten.
Nachdem sie den Verstoß festgestellt hatten, erstatteten sie Anzeige und ordneten die Beschlagnahmung des Tuk Tuks an, das auf den städtischen Abstellplatz gebracht wurde.
Diese Maßnahme, so fügten sie hinzu, sei durch das Gesetz 4/2014 vom 20. Juni über den Landverkehr und die nachhaltige Mobilität auf den Balearen gedeckt, das die Erbringung von Personenbeförderungsdiensten ohne Genehmigung als sehr schweren Verstoß einstuft.
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Geldstrafen liegen zwischen 1.001 und 6.000 Euro. Bei Wiederholung einer schwerwiegenden Zuwiderhandlung, wie es derzeit der Fall ist, kann der Betrag jedoch um bis zu 50 Prozent erhöht werden und bis zu 9.000 Euro betragen. Es sei daran erinnert, dass Artikel 46 dieses Gesetzes den Gemeinden die Zuständigkeit für die Genehmigung der Personenbeförderung in Fahrzeugen mit weniger als vier Rädern überträgt.
In Palma, so wurde betont, hat die Stadtverwaltung keine Lizenzen für den Betrieb von sogenannten „Tuk Tuks” als Touristen- oder Personentransportfahrzeuge erteilt und wird dies auch nicht tun. Seitdem diese Tätigkeit entdeckt wurde, wurden sogar sieben Verfahren gegen drei Unternehmen eingeleitet, die diese Dienstleistungen ohne entsprechende Lizenz angeboten haben.
Quelle: Agenturen


