Mallorca erfreut über europäische Verbesserungen beim Schutz landwirtschaftlicher Erzeugnisse

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Die Balearen haben die Entscheidung des Europäischen Parlaments, den Schutz von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen durch die Verschärfung der neuen Vorschriften für geografische Angaben (g.A.) zu verbessern, „mit Begeisterung“ begrüßt, da dies „ein wichtiger Meilenstein“ für den Schutz von Agrarerzeugnissen sei.

So bewertete der Generaldirektor für Ernährungssouveränitätspolitik der Regierung, Aram Ortega, die Entscheidung des Europäischen Parlaments, diese neuen Regeln anzunehmen, gegenüber Europa Press. „Diese Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für den Schutz unserer landwirtschaftlichen Qualitätsprodukte und die Förderung der Ernährungssouveränität“.

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Neben anderen Maßnahmen stärken die EU-Vorschriften den Schutz geografischer Angaben im Internet und stellen sicher, dass nur Produkte, die über die entsprechenden Rechte verfügen, diese Bezeichnungen verwenden dürfen. Insbesondere die geografischen Angaben, die als geistige Eigentumsrechte Produkte mit Qualitäten oder Merkmalen kennzeichnen, die mit dem Herkunftsort verbunden sind, sollten besser geschützt werden, so die Abgeordneten.

Daher sollten Bereiche, die eine geografische Angabe verwenden, ohne über die entsprechenden Rechte zu verfügen, automatisch geschlossen oder einer Gruppe von Erzeugern zugewiesen werden, die sie legal verwenden. Zu diesem Zweck wird das Europäische Amt für geistiges Eigentum (Euipo) ein Warnsystem einrichten, um die Registrierung von Domänennamen zu überwachen. Nach den Worten von Ortega ist dies „besonders wichtig im digitalen Zeitalter, in dem sich Informationen schnell verbreiten und der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum von entscheidender Bedeutung ist“.

Das Parlament möchte auch, dass geografische Angaben auf verarbeiteten Produkten besser geschützt werden, so dass Produkte, die eine anerkannte Zutat enthalten, nicht mit der geografischen Angabe gekennzeichnet werden dürfen, es sei denn, die Hersteller der Angabe erlauben dies. „Dies wird den Ruf unserer Produkte weiter schützen und sicherstellen, dass die Verbraucher genaue und transparente Informationen erhalten“, lobte der Generaldirektor.

Abschließend betonte Ortega, dass die Balearen „hart“ daran gearbeitet haben, lokale landwirtschaftliche Produkte zu schützen und zu fördern. In diesem Zusammenhang erinnerte er an die Erlangung der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) für „Miel de Ibiza / Mel d’Eivissa“ und daran, dass man derzeit dabei sei, die g.g.A. für „Aceite de Menorca / Oli de Menorca“ zu beantragen.

„Wir glauben, dass diese neuen EU-Vorschriften unsere Bemühungen weiter verstärken und einen soliden Rahmen für den Schutz unserer geografischen Angaben in der Zukunft bieten werden. Wir setzen uns für die Umsetzung dieser neuen Vorschriften ein und freuen uns darauf zu sehen, wie sie zu einem wettbewerbsfähigeren, nachhaltigeren und integrierteren Agrar- und Lebensmittelsystem zum Nutzen unserer ländlichen Gebiete und der gesamten EU beitragen werden“, schloss der Generaldirektor.

Zu den weiteren vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen neuen Vorschriften für g. A. gehören eine schnellere Eintragung von g. A.-Angaben mit einer fünfmonatigen Umsetzungsfrist und eine fortbestehende Zuständigkeit der Kommission. Dies wird es den nationalen Behörden ermöglichen, die meisten Anträge auf Änderung bestehender g.A.-Eintragungen zu bearbeiten, ohne dass die Kommission diese erneut prüfen muss.

Nach Ansicht der Abgeordneten verfügt die Kommission über ein einzigartiges landwirtschaftliches Fachwissen und sollte daher weiterhin das System der geografischen Angaben verwalten und nicht die Euipo. Schließlich schlägt das Parlament vor, dass anerkannte Erzeuger mehr Rechte und finanzielle Unterstützung erhalten sollten und dass sie für die Festlegung von Mindestbedingungen für die Verwendung geografischer Angaben und die Überwachung ihrer Verwendung verantwortlich sein sollten. Anerkannte Erzeuger sollten auch in der Lage sein, von allen Erzeugern der geschützten Ware obligatorische Finanzbeiträge zu erhalten.

Quelle: Agenturen