Die Regierung ermächtigt die Balearen, Kastilien-La Mancha und La Rioja, kurzfristige Kredite aufzunehmen. Diese Ermächtigungen erfolgen in Übereinstimmung mit Artikel 20 des Organgesetzes über die Haushaltsstabilität und finanzielle Nachhaltigkeit (LOEPSF) und Artikel 14 des Organgesetzes über die Finanzierung der autonomen Gemeinschaften (LOFCA).
Insbesondere wird der Autonomen Gemeinschaft der Balearen gestattet, kurzfristige Schulden in Höhe von maximal 700.000.000 EUR aufzunehmen, um den vorübergehenden Kassenmittelbedarf im Jahr 2025 sowie von abhängigen Einrichtungen, die zum Sektor der öffentlichen Verwaltung dieser Autonomen Gemeinschaft gehören, zu finanzieren.
Darüber hinaus hat die Regierung Kastilien-La Mancha ermächtigt, kurzfristige Kreditaufnahmen in Höhe von maximal 765 Millionen Euro zu tätigen. Die Mittel werden zur Deckung des kurzfristigen Finanzierungsbedarfs im Jahr 2025 verwendet, davon sind 760 Millionen Euro für kurzfristige Kreditlinien vorgesehen.
Was La Rioja betrifft, so hat der Ministerrat die Region ermächtigt, kurzfristige Kreditaufnahmen in Höhe von maximal 164,6 Millionen Euro zu tätigen. In diesem Fall werden die Auszahlungen zur Deckung des vorübergehenden Liquiditätsbedarfs sowohl der Regionalregierung als auch anderer Einrichtungen des öffentlichen Sektors der Autonomen Gemeinschaft verwendet.
Alle diese Ermächtigungen dürfen nur für Transaktionen gelten, die bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden, wie aus den Verweisen des Rates hervorgeht.
Quelle: Agenturen




