Ab dem 1. Juli 2025 müssen alle kurzfristig vermieteten Wohnungen in Spanien einen speziellen Registrierungscode (NRUA) haben. Denken Sie dabei an Ferienhäuser oder Saisonvermietungen. Mittlerweile haben bereits mehr als 100.000 Wohnungen einen solchen Code erhalten. Dies teilt das spanische Grundbuchamt mit.
Der Antrag wird über ein Online-Portal gestellt, das nach einem neuen Königlichen Erlass eingerichtet wurde. Der Code kann mit einer digitalen Signatur oder über einen einmaligen SMS-Code (OTP) beantragt werden. So können sich auch Personen ohne digitale Mittel registrieren.
Das Register rechnet in den kommenden Wochen mit vielen neuen Anträgen. Deshalb wurden zusätzliche Hotlines, Videos und Anleitungen zur Verfügung gestellt. Diese finden Sie auf den Websites des Grundbuchamtes und des Ministeriums für Wohnungswesen.
Die NRUA ist Teil einer europäischen Regelung, die im April 2024 in Kraft tritt. Diese soll für klarere Regeln und weniger illegale Vermietungen in ganz Europa sorgen. Spanien ist das erste Land, das diese Regeln in die Praxis umsetzt.
Ab Juli dürfen Vermieter ihre Wohnungen nur noch auf Plattformen wie Airbnb anbieten, wenn sie über einen NRUA-Code verfügen. Ohne diesen Code droht ihnen eine hohe Geldstrafe.
Mit dieser Maßnahme soll alles rund um die Kurzzeitvermietung klarer und fairer werden. So wissen alle, woran sie sind: Mieter, Vermieter und Behörden.
Quelle: Agenturen





