Mehr als 86.000 Wohnungen in rechtlicher Grauzone

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In Spanien befinden sich mehr als 86.000 Gebäude in Gebieten, in denen nach dem Küstengesetz keine Neubauten zulässig sind. Diese Immobilien liegen innerhalb der sogenannten öffentlichen Meeresdomäne und können vom Staat umgebaut oder sogar abgerissen werden.

Etwa 53 Prozent dieser Gebäude sind Wohnhäuser. Der Rest besteht aus Gebäuden für öffentliche Dienste (17 Prozent), Industrie (12 Prozent) und gewerbliche Aktivitäten (10 Prozent). Vor allem in Regionen wie Murcia, der Valencianischen Gemeinschaft und den Kanarischen Inseln liegt der Anteil an Wohnhäusern noch höher, bis zu 70 Prozent.

Betrachtet man größere Wohnungen mit mindestens 100 Quadratmetern, so gibt es in Spanien 8.352 davon in diesen Risikogebieten. Galicien führt diese Liste an, gefolgt von Ceuta und den Kanarischen Inseln. Andalusien hat zwar die meisten Gebäude, aber relativ wenige große Wohnungen.

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Das derzeitige Küstengesetz stammt aus dem Jahr 1988 und wurde 2014 geändert. Nach den Vorschriften ist der öffentliche Bereich bis zu 100 Meter von der Küste entfernt geschützt, außerhalb von städtischen Gebieten sogar bis zu 200 Meter. Bestehende Gebäude dürfen stehen bleiben, aber Umbauten oder Erweiterungen sind oft verboten. Der Staat kann außerdem Enteignungen und Abriss beschließen.

Für Bewohner und Eigentümer bedeutet dies große Unsicherheit. Vor allem ältere Einwohner und Familien, die seit Jahren in ihren Häusern leben, fühlen sich bedroht. In einigen Küstenorten gibt es bereits Proteste, und die Bewohner versuchen, ihre Eigentumsrechte vor Gericht zu verteidigen.

Quelle: Agenturen