Die spanische Regierung senkt die Mehrwertsteuer auf Spezialbrot und glutenfreies Brot von 10 % auf 4 % und folgt damit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs. Das Gericht entschied, dass die Unterscheidung zwischen normalem und Spezialbrot gegen den Neutralitätsgrundsatz der Mehrwertsteuer und das EU-Recht verstößt.
Zuvor galt für normales Brot der niedrige Satz von 4 %, während für Spezialbrot wie Mehrkornbrot, Baguette und glutenfreies Brot 10 % Mehrwertsteuer fällig wurden. Der Oberste Gerichtshof entschied im Oktober 2024, dass diese Differenzierung ungerechtfertigt und wettbewerbswidrig war.
Dem Urteil ging die Klage einer Bäckerei voraus, die argumentierte, dass das europäische Recht eine Gleichbehandlung bei der Mehrwertsteuer vorschreibt. Das Gericht gab dem Unternehmen Recht, woraufhin das Finanzministerium die Senkung umsetzte. Dies kommt sowohl den Herstellern als auch den Verbrauchern zugute, insbesondere denjenigen, die an Zöliakie erkrankt sind.
Der spanische Zöliakieverband begrüßt die Maßnahme, betont aber, dass die Kosten für eine glutenfreie Ernährung immer noch hoch sind. Der Verband der spanischen Bäckereien ist ebenfalls erfreut und bezeichnet die Änderung als einen historischen Schritt, der den Sektor stärkt.
Dank der neuen Verordnung gilt nun für alle Brotsorten der stark ermäßigte Satz von 4 %. Dies fördert den Verbrauch und die Produktion und sorgt für einen fairen Wettbewerb. In der Zwischenzeit arbeitet das Landwirtschaftsministerium an einer Aktualisierung der Qualitätsnormen für Brot, zu der die Interessengruppen ihre Stellungnahmen abgegeben haben.
Quelle: Agenturen