„Menstruationsurlaub“ kann ab sofort beantragt werden

Vorlesen lassen? ↑↑⇑⇑↑↑ | Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten -

Ab Donnerstag (01.06.2023), dem Tag des Inkrafttretens der neuen befristeten Beurlaubung im Rahmen der im vergangenen Februar beschlossenen Reform des Abtreibungsgesetzes, können sich Frauen, die unter einer unerträglichen Menstruation leiden, krankschreiben lassen.

Voraussetzung dafür ist die ärztliche Diagnose einer sekundären Dysmenorrhoe, d.h. einer schmerzhaften Menstruation, die mit Krankheiten wie Endometriose, Myomen, Adenomyose oder anderen Leiden wie Beckenentzündungen, Endometriumpolypen, polyzystischen Eierstöcken oder Menstruationsbeschwerden einhergeht.

Lesetipp:  „Verheerende“ Unterernährung bei Kindern in Gaza
Hautpuder - 100% Natur-Zeolith

Neben dem Urlaub bei Menstruationsstörungen, den die Gleichstellungsministerin Irene Montero an diesem Donnerstag feierte, gibt es auch einen Urlaub bei freiwilligem oder unfreiwilligem Schwangerschaftsabbruch sowie einen Urlaub, der ab der 39. Schwangerschaftswoche gewährt wird und nicht auf die 16 Wochen Urlaub nach der Geburt eines Kindes angerechnet wird.

Bei allen drei Urlaubsarten wird die Leistung ab dem ersten Tag des Urlaubs gezahlt, im Gegensatz zu anderen Arten der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, bei denen die Zahlung am vierten Tag beginnt.

Unverändert bleiben der Prozentsatz des gezahlten Gehalts, der weiterhin unter 100 % liegt, und die Beitragsvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um für diese Arbeitsunfähigkeiten in Frage zu kommen, da in den letzten fünf Jahren vor dem Urlaub 180 Tage gearbeitet worden sein müssen.

Quelle: Agenturen