Miete bar bezahlen – geht das?

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In Spanien ist die Zahlung der Miete mit Bargeld nicht vollständig verboten, aber stark reguliert. Gemäß dem geänderten Ley de Arrendamientos Urbanos (LAU) ist die elektronische Zahlung die Regel. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Barzahlung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

Ein Mieter oder Vermieter kann bar bezahlen, wenn er keinen Zugang zu elektronischen Zahlungsmitteln wie einem Bankkonto hat. Dies muss gesondert beantragt und festgehalten werden, beispielsweise durch eine Klausel im Mietvertrag oder eine schriftliche Erklärung. Außerdem muss die Zahlung in der gemieteten Wohnung erfolgen.

Es ist wichtig, jede Barzahlung sorgfältig zu notieren und zu dokumentieren. Der Vermieter ist verpflichtet, eine unterschriebene Quittung auszustellen, in der der Betrag, das Datum und der betreffende Monat angegeben sind. Dies gilt auch bei Barzahlung, um eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden.

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Es gibt einige Missverständnisse bezüglich Barzahlungen von Mieten. So ist es beispielsweise nicht wahr, dass Barzahlungen vollständig verboten sind; das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Es ist auch falsch anzunehmen, dass bei Barzahlung keine Quittung erforderlich ist. Darüber hinaus darf ein Vermieter eine Barzahlung nicht verweigern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig ist, dass Barzahlungen keine Befreiung von der Steuerpflicht darstellen. Vermieter müssen alle Mieteinnahmen, unabhängig von der Zahlungsart, in ihrer Steuererklärung angeben. Die Steuerbehörde kann einen Zahlungsnachweis verlangen und bei Unregelmäßigkeiten eine Untersuchung einleiten.

Obwohl Barzahlung in Ausnahmefällen zulässig ist, bleibt die elektronische Zahlung aufgrund ihrer Sicherheit und Transparenz die empfohlene Zahlungsmethode. Es ist ratsam, nach Möglichkeit elektronische Zahlungsmittel zu verwenden, um Missverständnisse und rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

Quelle: Agenturen