Die Regierung der Balearen hat diesen Freitag (15.11.2024) die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Mietzuschüsse für 2024, die bis zum 15. Dezember (bis 23.59 Uhr) offen bleiben wird geöffnet.
Wie das regionale Ministerium für Wohnungswesen, Territorium und Mobilität in einer Erklärung mitteilte, können Sie die Bewerbung und Informationen über die Ausschreibung auf der Website www.ajudeslloguer.caib.es der Generaldirektion für Wohnungswesen und Architektur abrufen.
Der neue Aufruf zur Einreichung von Anträgen, der am 12. Oktober im BOIB veröffentlicht wurde, hat zunächst ein Budget von 9,2 Millionen Euro, mit einem staatlichen Beitrag von 7 Millionen Euro durch den staatlichen Wohnungsbauplan und 2,2 Millionen Euro aus den Eigenmitteln der Autonomen Gemeinschaft. Gemäß den Bedingungen des Ministeriums für Wohnungswesen und städtische Agenda deckt diese Beihilfe maximal 50 % der monatlichen Miete von bis zu 900 Euro ab, mit einer jährlichen Obergrenze von 3.000 Euro pro Wohnung.
Darüber hinaus werden die für die Förderfähigkeit festgelegten Einkommensgrenzen beibehalten, und in der Regel darf das Einkommen der Lebensgemeinschaft 25.200 Euro pro Jahr nicht übersteigen, was dem Dreifachen des öffentlichen Einkommensindikators für Mehrfacheffekte (IPREM) entspricht.
Diese Grenze wird in bestimmten Fällen erhöht: bis zu 33.600 Euro (das Vierfache des IPREM) bei kinderreichen Familien der allgemeinen Kategorie, bei Menschen mit Behinderungen oder bei Terrorismusopfern; und bis zu 42.000 Euro (das Fünffache des IPREM) bei kinderreichen Familien der besonderen Kategorie oder bei Menschen mit Behinderungen mit einem anerkannten Behinderungsgrad von 33 % oder mehr. Unter www.ajudeslloguer.caib.es können Sie Informationen zu den Zuschüssen abrufen und Anträge online bearbeiten.
Darüber hinaus kann für alle, die Unterstützung bei der Antragsbearbeitung benötigen, ein persönlicher Termin vereinbart werden. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe sind unter anderem, dass der Antragsteller Inhaber eines Mietvertrags für eine Immobilie ist; die gemietete Immobilie muss der gewöhnliche und ständige Wohnsitz des Antragstellers sein; die Inhaber des Vertrags müssen spanische Staatsangehörige sein oder einen legalen Wohnsitz haben; sie müssen die festgelegten Einkommenshöchstgrenzen einhalten, wobei das maximale Mieteinkommen 900 Euro pro Monat nicht überschreiten darf, und sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Zahlung der Mieteinnahmen im Rückstand sein.
Der Begünstigte muss diese Beihilfe zwingend für die Zahlung der Miete verwenden, und diese Beihilfe ist weder mit anderen Beihilfen für die Zahlung der Miete im Rahmen des staatlichen Plans für den Zugang zu Wohnraum 2022-2025 noch mit anderen Beihilfen vereinbar, die für denselben Zweck von der Autonomen Gemeinschaft der Balearen, den lokalen Behörden oder einer anderen öffentlichen Verwaltung oder Einrichtung gewährt werden können.
Ausnahmefälle von Beihilfen für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, Opfer sexueller Gewalt, Personen, die von ihrem gewöhnlichen Wohnsitz vertrieben wurden, Obdachlose und andere besonders schutzbedürftige Personen sowie Personen, die beitragsunabhängige Sozialleistungen erhalten, und Empfänger des Existenzminimums gelten nicht als von dieser Unvereinbarkeit betroffen.
Quelle: Agenturen