Regelmäßig erscheinen in Zeitungen und auf Websites Artikel über das Verbot des Verkaufs und der Vermietung von Millionen von Wohnungen in Spanien ab 2030. Dies sorgt vor allem bei Eigentümern älterer Häuser für Unsicherheit, von denen schätzungsweise mehr als 80 Prozent nicht den Standards entsprechen. Aber wie sieht die Situation tatsächlich aus? Was sind Fakten und was ist hauptsächlich eine Interpretation der europäischen Richtlinien?
Spanien verfügt über eine große Anzahl veralteter Wohnungen. Das Durchschnittsalter eines Hauses beträgt 43 Jahre, und oft fehlen eine gute Isolierung, Doppelverglasung oder effiziente Heizsysteme. Viele dieser Häuser haben derzeit die Energieeffizienzklasse F oder G, was bedeutet, dass tiefgreifende Verbesserungen erforderlich sind, um die Anforderungen für die Energieeffizienzklasse E zu erfüllen.
Die Regierung strebt an, bis 2030 mindestens 1,2 Millionen Wohnungen energieeffizienter zu machen. Bislang verläuft dieser Prozess jedoch viel zu langsam: Zwischen 2015 und 2025 wurden knapp über 150.000 Häuser renoviert. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, ist es notwendig, dass sich die Sanierungsprojekte in den kommenden Jahren erheblich beschleunigen.
Die neue Politik endet nicht im Jahr 2030. Drei Jahre später, im Jahr 2033, wird die Norm erneut verschärft: Dann muss jede Wohnung mindestens die Energieeffizienzklasse D aufweisen, um verkauft oder vermietet werden zu dürfen. Damit will die EU den Wohnungsbestand schrittweise nachhaltiger gestalten und zu den Klimazielen beitragen.
Aber wie sieht es nun wirklich aus? Was ist Tatsache und was ist vor allem Interpretation der europäischen Pläne? Die Verwirrung rührt von der neuen europäischen Richtlinie EPBD 2024 (Energy Performance of Buildings Directive) her. Diese Richtlinie soll Gebäude in Europa Schritt für Schritt energieeffizienter machen, da Wohnungen und Gebäude zusammen für einen großen Teil des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen verantwortlich sind.
Wichtig zu wissen: Eine europäische Richtlinie ist kein direktes Gesetz. Die EPBD verpflichtet Länder wie Spanien, Pläne zu erstellen und Ziele festzulegen, aber jedes Land darf selbst bestimmen, wie und wann diese Regeln umgesetzt werden.
In der EPBD heißt es, dass die Mitgliedstaaten den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030, 2035 und schließlich 2050 deutlich senken müssen. Dabei liegt der Fokus vor allem auf den Wohngebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz, meist Häuser mit den Energieeffizienzklassen F und G. Diese Gebäude verbrauchen viel Energie und sind oft schlecht gedämmt.
Was in der europäischen Richtlinie nicht wörtlich steht, ist, dass alle Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E aufweisen müssen. Diese konkrete Anforderung stammt also nicht direkt aus Brüssel. Dennoch wird die Klasse E oft genannt, da sie in früheren Entwürfen und Studien als logisches Zwischenziel zur Verbesserung der am schlechtesten abschneidenden Wohngebäude herangezogen wurde.
Spanien muss einen nationalen Sanierungsplan erstellen. Darin muss festgelegt werden, wie der Energieverbrauch von Wohngebäuden gesenkt wird, welche Gebäude zuerst saniert werden und welche Maßnahmen dafür erforderlich sind. Spanien kann dabei selbst entscheiden, ob Mindestenergieeffizienzklassen eingeführt werden, für wen diese gelten und ab welchem Jahr.
Derzeit gibt es in Spanien kein Gesetz, das vorschreibt, dass eine Wohnung im Jahr 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E aufweisen muss, um verkauft oder vermietet werden zu dürfen. Was jedoch vorgeschrieben ist, ist das Vorliegen eines Energieausweises beim Verkauf oder bei der Vermietung, aber es ist keine Mindestklasse festgelegt.
Das bedeutet, dass man heute noch eine Immobilie mit jedem Energieeffizienzlabel verkaufen oder vermieten darf, auch mit F oder G. Bis Spanien die europäische Richtlinie in nationales Recht umsetzt, ändert sich rechtlich nichts.
Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Spanien in den kommenden Jahren strengere Anforderungen einführen wird. Vor allem Mietwohnungen und sehr schlecht isolierte Immobilien werden dabei wahrscheinlich als erste betroffen sein. Gleichzeitig wird erwartet, dass die Regierung Renovierungen weiterhin mit Subventionen und finanzieller Unterstützung fördert.
Für Hausbesitzer bedeutet dies, dass kein Grund zur Panik besteht, wohl aber zur Weitsicht. Investitionen in Dämmung, besseres Glas, Solarpanele oder effizientere Heizungen machen ein Haus nicht nur komfortabler und kostengünstiger im Unterhalt, sondern auch besser auf künftige Vorschriften vorbereitet.
Quelle: Agenturen




