Mindesteinkommen für das Leben in einer Wohngemeinschaft

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Die Richter korrigieren die Sozialversicherung, die einem auf Mallorca lebenden Mann das Mindesteinkommen verweigert hatte, weil er in einer Wohngemeinschaft lebte. Zunächst stellte ein Sozialgericht klar, dass er alle Voraussetzungen erfüllte, und später wies das TSJIB eine Berufung der Sozialversicherung zurück, mit der sie versucht hatte, dieses Urteil zu kippen.

Der Betroffene stellte im Juni 2020 einen Antrag auf diese Leistung. Er ist spanischer Staatsbürger und verfügte über keine weiteren Einkünfte. In den von ihm vorgelegten Unterlagen gab er als Adresse eine Wohngemeinschaft an, für die er 575 Euro pro Monat zahlte.

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Er stellte klar, dass es sich bei der Mieterin in Wirklichkeit um eine Frau handelte, mit der er eine Wohnung teilte, dass sie aber nicht in einer Lebensgemeinschaft lebten. In seinem Antrag erklärte er, dass er arbeitslos sei und dass er bis zu diesem Zeitpunkt die vom Staat garantierte Sozialmiete erhalte.

Die Sozialversicherung lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass es mehr als einen Inhaber der Adresse gebe. Später wurde auf eine Beschwerde des Betroffenen hin geantwortet, dass er die Voraussetzungen nicht erfülle, da er Teil einer Lebensgemeinschaft sei.

Im Urteil des Sozialgerichts wurde diese Nichterfüllung ausgeschlossen und der Antragsteller als anspruchsberechtigt angesehen, da er eine weitere Voraussetzung erfüllte: Er war seit weniger als einem Jahr geschieden, was ihn zum Bezug der Leistung berechtigte.

Nach diesem Urteil legte die Sozialversicherung erneut Berufung ein. Diesmal erkannte sie an, dass sie Anspruch auf die Leistung hatte, auch wenn sie in einer gemeinsamen Wohnung lebte und keine Lebensgemeinschaft bildete. Der Einwand vor dem TSJIB lautete, dass sie keinen Bericht des Sozialdienstes vorgelegt hatte, der bescheinigt, dass sie in einer ausgrenzungsgefährdeten Situation lebt. Das Gericht wies darauf hin, dass dieses Erfordernis zum damaligen Zeitpunkt nicht obligatorisch war und erst ab 2020 zur Zahlung verpflichtet.

Quelle: Agenturen