Die spanische Regierung hat gemeinsam mit den Gewerkschaften CCOO und UGT vereinbart, den Mindestlohn auf 1.221 Euro brutto pro Monat anzuheben. Dieser Betrag wird in vierzehn Raten pro Jahr ausgezahlt und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres.
Der derzeitige Mindestlohn liegt bei 1.184 Euro pro Monat. Durch die neue Vereinbarung erhalten Arbeitnehmer mit Mindestlohn 37 Euro pro Monat zusätzlich. Auf Jahresbasis bedeutet dies ein zusätzliches Einkommen von über 500 Euro.
Nach Angaben der Regierung profitiert eine große Gruppe von Menschen von dieser Maßnahme. Dabei handelt es sich vor allem um Arbeitnehmer in Branchen wie dem Gastgewerbe, der Landwirtschaft, der Reinigungsbranche und dem Einzelhandel. Insgesamt würden etwa 2,5 Millionen Menschen direkt von der Lohnerhöhung profitieren.
Auffällig ist, dass die Arbeitgeberverbände CEOE und Cepyme die Vereinbarung nicht unterzeichnet haben. Sie sind der Meinung, dass die Erhöhung zu schnell erfolgt und befürchten, dass vor allem kleine Unternehmen dadurch in Schwierigkeiten geraten könnten. Ihrer Meinung nach sind die zusätzlichen Kosten schwer zu verkraften.
Die Regierung hat außerdem versprochen, die Regeln anzupassen, damit Unternehmen den Mindestlohn nicht mit bereits bestehenden Zulagen oder Extras aufstocken können. Der höhere Lohn muss tatsächlich als zusätzliches Geld auf der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers erscheinen.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Mindestlohn ohne die Unterstützung der Arbeitgeber erhöht wird. In den letzten Jahren kam dies häufiger vor, wobei sich die Regierung stets für Konsultationen mit den Gewerkschaften entschied, um die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu schützen.
Quelle: Agenturen




