Zweifellos haben viele Leser dies bereits in Spanien gesehen, wenn sie auf einer Straße fahren, auf der Autos mit 90 oder 100 km/h vorbeirasen, während auch Radfahrer unterwegs sind. Viele fragen sich dann sofort, ob das erlaubt ist oder nicht. Dabei ist es wichtig, zwischen Schnellstraßen (autovias) und Autobahnen (autopistas) zu unterscheiden.
Die allgemeine Regel in Spanien lautet, dass man auf der Straße Rad fahren darf, auch wenn es spezielle Radwege gibt. Das Radfahren auf einem Radweg ist in Spanien also nicht vorgeschrieben, es sei denn, dies ist deutlich durch ein rundes blaues Schild mit einem weißen Fahrrad (vía reservada para ciclos oder vía ciclista) gekennzeichnet. In diesem Fall müssen Radfahrer und Fahrer eines Standard-Elektrofahrrads (bis 25 km/h) diesen Radweg benutzen und dürfen nicht auf der Straße fahren.
Aber nun zur Antwort auf die Frage, ob man in Spanien auf einer Schnellstraße oder Autobahn Rad fahren darf. Ja und nein. Das Radfahren auf Schnellstraßen (autovias) ist in Spanien für Radfahrer ab 16 Jahren erlaubt, sofern sie einen Fahrradhelm tragen (außerhalb geschlossener Ortschaften immer Pflicht). Man sollte so weit wie möglich auf dem Seitenstreifen fahren, und Autofahrer müssen beim Überholen einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.
Das Radfahren auf Schnellstraßen ist nur erlaubt, wenn keine Verbotsschilder aufgestellt sind. Diese werden manchmal aufgestellt, wenn auf einer Schnellstraße nicht genügend Platz vorhanden ist. Das Radfahren auf Autobahnen (autopistas), einschließlich mautpflichtiger Straßen, ist in Spanien nicht erlaubt.
Quelle: Agenturen





