Mit einem Rentner zusammenleben bringt Steuervorteil

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Einwohner Spaniens, die mit einem Elternteil oder Großelternteil im Alter von mindestens 65 Jahren zusammenleben, können über ihre jährliche Steuererklärung einen Steuerbonus von bis zu 2.550 Euro erhalten. Dieser Steuerabzug soll Personen unterstützen, die ältere Familienangehörige pflegen, und wird automatisch über das Renta-WEB-System der Steuerbehörde gewährt.

Der Grundfreibetrag beträgt 1.150 Euro pro Person ab 65 Jahren. Wenn Sie mit einer Person ab 75 Jahren zusammenleben, kommen noch einmal 1.400 Euro hinzu. So können Sie pro Person bis zu 2.550 Euro abziehen. Auch wenn die ältere Person unabhängig vom Alter eine Behinderung von mindestens 33 Prozent hat, haben Sie Anspruch auf den Freibetrag.

Um diesen Freibetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Die ältere Person muss mindestens die Hälfte des Steuerjahres bei Ihnen wohnen. Für Menschen mit Behinderung zählt auch der Aufenthalt in einer spezialisierten Einrichtung. Außerdem darf das Einkommen dieser Person 8.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, steuerfreie Einkünfte ausgenommen.

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Eine weitere Voraussetzung ist, dass die ältere Person keine eigene Steuererklärung mit einem Einkommen von mehr als 1.800 Euro abgegeben hat. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie keinen Antrag stellen: Die Steuerbehörde berücksichtigt den Abzug automatisch bei der Erstellung der Steuererklärung.

Es ist jedoch wichtig, dass Sie Dokumente aufbewahren, die Ihre Situation belegen, wie z.B. einen Nachweis über das Zusammenleben, Einkommensdaten oder eine Behindertenbescheinigung. Selbst im Falle des Todes der älteren Person können Sie im Jahr des Todes noch 1.150 Euro abziehen.

Diese Regelung ist vor allem für Familien interessant, die ältere Familienangehörige versorgen und so nicht nur moralische, sondern auch finanzielle Unterstützung erhalten.

Quelle: Agenturen