Wer in Spanien mit einem älteren Familienmitglied zusammenlebt, kann bei der Einkommensteuererklärung mit einem zusätzlichen Steuerfreibetrag rechnen. Da die Steuerkampagne für die Renta 2025 bevorsteht, ist es ratsam zu prüfen, ob du die Voraussetzungen für diese Regelung erfüllst.
Die Basis dieses Freibetrags beträgt 1.150 Euro pro Jahr für jeden Verwandten in aufsteigender Linie, der 65 Jahre oder älter ist und die Voraussetzungen erfüllt. Handelt es sich um eine Person, die 75 Jahre oder älter ist, kommen noch einmal 1.400 Euro hinzu. Insgesamt beläuft sich der Vorteil dann auf 2.550 Euro pro Person.
Dieser Vorteil gilt nicht nur für ein Familienmitglied. Wenn Sie mit mehreren älteren Eltern oder Großeltern zusammenleben, die alle die Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Steuerabzug für jeden von ihnen geltend machen. Das kann also einen erheblichen Unterschied bei Ihrer endgültigen Steuerbelastung ausmachen.
Es gibt jedoch klare Voraussetzungen. Die Person, mit der Sie zusammenleben, muss mindestens 65 Jahre alt sein oder eine anerkannte Behinderung von mindestens 33 Prozent haben. Außerdem muss diese Person mindestens die Hälfte des Jahres, also etwa sechs Monate, bei Ihnen wohnen.
Auch das Einkommen des Familienmitglieds spielt eine Rolle. Dieses darf nicht höher als 8.000 Euro brutto pro Jahr sein, wobei steuerfreie Einkünfte nicht angerechnet werden. Wenn diese Person selbst eine Steuererklärung abgibt, dürfen die steuerpflichtigen Einkünfte 1.800 Euro nicht übersteigen. Zudem muss es sich um einen direkten Vorfahren handeln, wie einen Elternteil, Großelternteil oder Urgroßelternteil, sei es durch Familienband oder Adoption.
Für ältere Menschen mit einer anerkannten Behinderung gibt es noch zusätzliche Vorteile. Der Freibetrag kann bei einer Behinderung zwischen 33 und 64 Prozent bis zu 3.000 Euro betragen. Beträgt die Behinderung 65 Prozent oder mehr, kann dieser Betrag auf 9.000 Euro steigen.
Die Regelung füllst du über den Abschnitt für Vorfahren in Renta WEB der spanischen Steuerbehörde aus. Sobald du die Angaben zum Zusammenleben und zum Einkommen korrekt eingegeben hast, berechnet das System automatisch, auf welchen Abzug du Anspruch hast. Die Steuerbehörde prüft anschließend, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Quelle: Agenturen




