In Spanien ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, seinen Ausweis, wie beispielsweise den DNI, ständig mit sich zu führen. Allerdings sind Sie verpflichtet, sich auf Verlangen der Polizei oder anderer Behörden auszuweisen. Dies betonen Experten für spanisches öffentliches Recht in einem Artikel auf der Website Newtral.
Wenn Sie angehalten oder kontrolliert werden, müssen Sie einen gültigen Ausweis vorlegen können. Dies gilt nicht nur für Spanier mit einem DNI, sondern auch für Ausländer, die in Spanien leben oder sich dort aufhalten. Für Nicht-Spanier bedeutet dies in der Regel einen Reisepass, einen nationalen Personalausweis oder ein NIE-Dokument mit Ausweis ihres Heimatlandes (wegen des Fotos).
Wenn Sie keinen Ausweis bei sich haben, darf die Polizei Sie zur nächsten Polizeidienststelle mitnehmen, um Ihre Identität festzustellen. In einigen Fällen ist es auch zulässig, Ihre Identität auf digitalem Wege oder telefonisch zu bestätigen, aber das ist nicht immer möglich oder zulässig.
Wenn Sie sich weigern, mitzuwirken, indem Sie sich beispielsweise nicht ausweisen oder nicht zur Polizeidienststelle mitkommen, kann dies zu einer Geldstrafe von mindestens 601 Euro und höchstens 30.000 Euro führen. In schweren Fällen kann dies sogar als Straftat wegen Ungehorsam gegenüber den Behörden angesehen werden.
Obwohl Sie also nicht unbedingt Ihren Ausweis bei sich haben müssen, ist es in der Praxis dennoch ratsam, dies zu tun. So vermeiden Sie Verzögerungen, Geldstrafen oder rechtliche Probleme bei Kontrollen.
Auch Touristen und vorübergehende Besucher müssen sich jederzeit ausweisen können. Das spanische Recht macht hier keine Ausnahme: Jeder, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, muss sich bei einer Kontrolle ausweisen können.
Quelle: Agenturen