Neue Abfallkennzeichnungen auf Verpackungen

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Ab dem 1. Januar 2025 müssen Haushaltsverpackungen in Spanien mit einem Etikett versehen werden, das angibt, in welchem Behälter sie entsorgt werden sollen. Diese Maßnahme ist Teil des Königlichen Dekrets 1055/2022 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Man hofft, damit die Umweltbelastung zu verringern und die Wiederverwendung und das Recycling zu fördern.

Das Etikett wird deutlich sichtbar auf der Verpackung selbst oder auf einem Etikett angebracht. Es muss auch nach dem Öffnen der Verpackung noch lesbar sein. Auf dem Etikett wird unter anderem angegeben, aus welchem Material die Verpackung besteht und, falls es sich um mehrere Materialien handelt, in welchem Verhältnis. Bei wiederverwendbaren Verpackungen muss angegeben werden, wie sie zurückgegeben oder abgegeben werden können. Darüber hinaus können die Verpackungen Informationen über den prozentualen Anteil des verwendeten recycelten Materials enthalten.

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Bemerkenswert ist, dass Wörter wie „umweltfreundlich“ oder ähnliche Begriffe auf Verpackungen nicht mehr erlaubt sind, um Irreführung zu vermeiden. Verpackungen, die zwischen Unternehmen ausgetauscht werden (B2B), sind von diesen neuen Vorschriften ausgenommen.

Die europäische Richtlinie (EU) 2019/904, die darauf abzielt, die Auswirkungen von Kunststoffprodukten auf die Umwelt zu verringern, stand hinter dieser spanischen Maßnahme. Die Hersteller tragen somit mehr Verantwortung für die von ihren Produkten verursachten Abfälle. Die neue Kennzeichnung ist ein weiterer Schritt im Kampf Spaniens gegen die Plastikverschmutzung und für eine stärkere Ausrichtung auf Nachhaltigkeit.

Quelle: Agenturen