Das Ministerium für Unternehmen, Selbstständige und Energie hat eine neue Ausschreibung für Beihilfen in Höhe von zwei Millionen Euro genehmigt, die zur Förderung von Eigenverbrauchsanlagen mit oder ohne Speicherung in Unternehmen und Einrichtungen mit wirtschaftlicher Tätigkeit auf den Balearen bestimmt ist.
Diese Ausschreibung, die Teil des Investitionsplans für die Energiewende (Piteib) ist und mit Mitteln aus dem Programm Next Generation EU finanziert wird, ermöglicht die Rückgewinnung von Investitionen, die in früheren Ausschreibungen aufgrund der strikten Anwendung des Anreizeffekts, einer Anforderung, die sich aus den staatlichen Vorschriften für Subventionen ableitet, widerrufen worden waren, wie das Ministerium in einer Pressemitteilung erklärte.
Die Regierung räumt ein, dass die komplexen Vorschriften, insbesondere im Bereich der Beihilfen, die der De-minimis-Regelung und dem Anreizeffektprinzip unterliegen, einigen Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Beihilfen erschwert haben.
Aus diesem Grund sieht die neue Ausschreibung ein Design vor, das die Zulassung von Maßnahmen erleichtert, die bereits zwischen dem 16. Juni 2022 und dem 20. Dezember 2025 begonnen wurden, wobei stets die Kriterien und Verpflichtungen des Plans für Wiederaufbau, Transformation und Resilienz der Europäischen Union zu beachten sind.
Der Minister für Unternehmen, Selbstständige und Energie, Alejandro Sáenz de San Pedro, betonte, dass die Regierung alles im Rahmen der staatlichen und europäischen Vorschriften tut, damit Unternehmen in einem entscheidenden Moment für den Übergang zu einem effizienteren, wettbewerbsfähigeren und nachhaltigeren Energiesystem keine Finanzierungsmöglichkeiten verpassen.
„Viele Unternehmen haben verantwortungsbewusste Investitionen getätigt, die mit den Zielen der Energiewende im Einklang stehen, wurden jedoch durch sehr strenge administrative Anforderungen benachteiligt. Diese Ausschreibung eröffnet ihnen einen Weg, diese öffentliche Unterstützung zurückzugewinnen”, fügte der Minister hinzu.
Die Beihilfe richtet sich an KMU, öffentliche Einrichtungen mit wirtschaftlicher Tätigkeit, Energiegemeinschaften, Genossenschaften, Unternehmensverbände und gemeinnützige Einrichtungen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören Photovoltaik- und Windkraftanlagen mit einer Leistung von bis zu 500 kW sowie Speichersysteme mit einer Kapazität von bis zu 100 kWh.
Die Regierung hat ein nicht wettbewerbsorientiertes Vergabeverfahren eingerichtet, das streng nach der Reihenfolge der Antragstellung erfolgt, was die Bearbeitung für interessierte Unternehmen vereinfacht und eine schnelle Bearbeitung vollständiger Anträge ermöglicht.
Der Generaldirektor für Kreislaufwirtschaft, Energiewende und Klimawandel, Diego Viu, hat betont, dass es vorrangig ist, dass kein realisierbares Projekt aufgrund vermeidbarer administrativer Hindernisse ausgeschlossen wird. „Wir setzen uns für ein klareres, flexibleres und besser auf die Realität unserer Unternehmen und des Produktionsgefüges abgestimmtes Fördermodell ein“, erklärte er.
Die neue Förderlinie wird dazu beitragen, die Ziele des PRTR und des Königlichen Dekrets 451/2022 voranzutreiben, das für die Balearen Ziele für die Steigerung der Kapazität erneuerbarer Energien und die Umsetzung von Projekten im Zusammenhang mit dem Programm „Nachhaltige Energie auf den Inseln” festlegt.
Quelle: Agenturen




