Neue Gepäckbestimmungen an spanischen Flughäfen

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Wer in letzter Zeit auf einem spanischen Flughafen war, hat es vielleicht schon bemerkt: Die Sicherheitskontrollen laufen anders ab. Für viele Menschen ist das eine Erleichterung. Dank der neuen Gepäckbestimmungen, die nach und nach in ganz Europa eingeführt werden, wird das Reisen etwas einfacher und fairer.

Die von Deutschen häufig genutzten spanischen Flughäfen Madrid-Barajas, Barcelona El Prat, Málaga-Costa del Sol, Palma de Mallorca und Alicante-Elche haben neue 3D-CT-Scanner (Computertomographie) in Betrieb genommen. Das Ziel des spanischen Flughafenbetreibers AENA ist es, die Scanner im Laufe des Jahres 2026 an den Flughäfen Gran Canaria, Teneriffa Süd, Lanzarote, Fuerteventura, Alicante-Elche, Valencia, Ibiza, Menorca und Bilbao in Betrieb zu nehmen.

Diese intelligenten Geräte können durch Ihre Tasche hindurchsehen, ohne dass Sie alle Ihre Sachen herausnehmen müssen. Das lästige separate Einchecken Ihrer Flüssigkeiten in Ihren Toilettenartikeln oder Ihrer elektronischen Geräte gehört der Vergangenheit an.

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Jan van Renesse - Empty Rooms

Und das Beste daran? Sie dürfen künftig bis zu 2 Liter Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck mitnehmen. Vorausgesetzt, Sie befinden sich an einem Flughafen, an dem diese Scanner bereits im Einsatz sind. An anderen Flughäfen gelten vorerst noch die alten Regeln (max. 100 ml pro Flasche, bis zu 1 Liter insgesamt).

Das Ziel der Europäischen Union ist es, diese Technologie bis 2027 an allen großen Flughäfen einzuführen. Derzeit wird die Einführung also noch von jedem Flughafen individuell geregelt. Es ist wichtig, dass Sie für jeden Flughafen überprüfen, ob die Scanner in Betrieb sind und die Lockerungen gelten.

Für viele Reisende ist es ein Ärgernis: Man bucht ein Ticket und denkt, dass alles geregelt ist, aber beim Einsteigen wird einem dann doch noch mitgeteilt, dass man für sein Handgepäck extra bezahlen muss. Nach den europäischen Vorschriften ist das nicht zulässig. Als Passagier haben Sie Anspruch auf ein Handgepäckstück von etwa 40 × 30 × 15 cm und ein kleines Zusatzgepäckstück, wie z. B. eine Laptoptasche oder Handtasche. Zusammen dürfen diese beiden Gepäckstücke etwa 7 kg wiegen.

Dennoch versuchen einige Fluggesellschaften, daraus Kapital zu schlagen. Darauf warnt AirHelp, eine Organisation, die sich für die Rechte von Fluggästen einsetzt, schon seit längerem. „Es ist wichtig, dass Reisende ihre Rechte kennen”, sagt Rosa García von AirHelp. „Handgepäck darf nicht zur Geldquelle für Fluggesellschaften werden.”

Manche Dinge sind so wichtig, dass Sie dafür einfach nicht bezahlen dürfen. Denken Sie beispielsweise an einen Kinderwagen für Ihr Baby, einen Rollstuhl oder eine Tasche mit medizinischen Utensilien. Diese gehören einfach zu Ihnen, egal ob Sie mit einer Billigfluggesellschaft fliegen oder nicht.

Auch wenn Sie mit einem Baby ohne eigenen Sitzplatz reisen, dürfen Sie einen Rucksack mit Windeln, Fläschchen und Babynahrung mitnehmen. Das Gleiche gilt für Medikamente oder Hilfsmittel, wenn Sie diese benötigen, sofern Sie dies mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können.

Die neuen Regeln sorgen für mehr Klarheit, aber in der Praxis zeigt sich, dass sich einige Fluggesellschaften oder Flughäfen nicht immer daran halten. Deshalb:

Informieren Sie sich vor der Abreise genau über die Regeln an Ihrem Flughafen.
Lassen Sie sich nicht abwimmeln, wenn Sie für etwas, das eigentlich erlaubt ist, extra bezahlen müssen.
Bewahren Sie Quittungen und Belegeauf, damit Sie gegebenenfalls eine Beschwerde einreichen können.

Niemand möchte seinen Urlaub oder seine Geschäftsreise mit Frust am Gate beginnen. Glücklicherweise scheinen diese neuen Gepäckregeln ein Schritt in die richtige Richtung zu sein: weniger Stress bei der Sicherheitskontrolle, fairere Regeln für Handgepäck und hoffentlich eine angenehmere Reise für alle.

Quelle: Agenturen