Neue Müllgebührenberechnung auf Mallorca?

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Am Mittwoch, dem 22. Oktober 2025, fand in Andratx auf Mallorca eine außerordentliche Plenarsitzung statt, in der hitzig über die Änderung der Steuerverordnung zur Abfallentsorgung und -behandlung debattiert wurde.

Die neue Regelung sieht vor, dass die Müllgebühren in der Gemeinde Andratx nicht mehr pauschal erhoben werden, sondern sich nach dem Katasterwert der jeweiligen Immobilie richten, unabhängig von der Anzahl der dort lebenden Personen. Diese Maßnahme wurde mit den Stimmen der konservativen Partei PP angenommen, während sich die übrigen Parteien (Vox, PSOE, Més und PI) der Stimme enthielten.

Trotz der Verabschiedung der Änderung äußerte Bürgermeisterin Estefanía Gonzalvo ihr Bedauern über die Erhöhung, die sie als unverhältnismäßig und ungerecht bezeichnete. Sie argumentierte, dass sie diese Erhöhung nicht gerne umgesetzt hätte, da sie die lokale Autonomie der Gemeinden einschränke, selbst zu entscheiden, wie die Gebühren für die Einwohner gestaltet werden.

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Gonzalvo bezog sich dabei auf das staatliche Gesetz 7/2022 vom 8. April, das alle Gemeinden im Land dazu verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren an die neue Regelung anzupassen. Sie erklärte, dass die Müllgebühren bis vor einigen Jahren defizitär sein konnten – in Andratx lag das Defizit bei 53 % –, die Gemeinden nun aber gezwungen seien, 100 % der Kosten auf die Bürger und Unternehmen umzulegen.

Die Bürgermeisterin fügte hinzu, dass die Erhöhung im Durchschnitt 30 % betragen werde, je nach Art des Geschäfts, was sie für unangemessen halte. Sie betonte jedoch, dass das Ziel darin bestehe, die Müllverbrennung zu reduzieren und den Recyclinganteil zu erhöhen, um langfristig die Müllgebühren für die Bürger zu senken.

Die Oppositionspolitiker Ruth Mateu (Més) und Antoni Mir (PSOE) lehnten die Erhöhung ebenfalls ab, stimmten aber nicht dagegen, sondern enthielten sich der Stimme. Mateu kritisierte, dass die Gebührenänderung in Andratx nicht dem Prinzip „Wer mehr Abfall produziert, zahlt mehr“ folge und bezeichnete es als unfair, dass der Katasterwert der Wohnungen als Grundlage diene.

Quelle: Agenturen