Neue nautische Vorschriften auf Mallorca

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An diesem Freitag (28.06.2024) treten auf den Balearen insgesamt sieben neue nautische Regeln in Kraft, die von der Seekapitänsbehörde von Palma aufgestellt und im BOIB veröffentlicht wurden und deren Ziel es ist, die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung der Verschmutzung der Meeresumwelt bei der Vermietung von Motorbooten zu gewährleisten, für die kein Titel für die Regierung erforderlich ist, Vermietungsmodus, der dazu führt, dass Benutzer, die nicht an die Navigation gewöhnt sind, eine Aktivität unternehmen, deren Risiken sie nicht kennen.

Der erste Punkt besagt, dass das Segeln nicht erlaubt ist, wenn der Wind stärker als F4 ist, die Wellen mehr als einen Meter hoch sind oder die Sichtweite weniger als sechs Meilen beträgt, und dass man nicht mehr als eine Meile aufs Meer hinausfahren darf. In diesem Fall muss das Segeln bei Tageslicht stattfinden.

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Die zweite Regel besagt hingegen, dass die maximale Fahrtentfernung fünf Meilen vom Ausgangsort des Schiffes nicht überschreiten darf. Aus Gründen der Sicherheit im Seeverkehr werden die Boote in den Häfen der Inseln Mallorca und Menorca – Palma, Alcúdia, Maó und Ciutadella – von einem Schiff des Vermieters begleitet, das sie eskortiert oder abschleppt, sofern die Hafenordnung dies erlaubt.

In der dritten Resolution wird erklärt, dass die Boote mindestens 50 Meter von anderen Schiffen und Artefakten, die während der Fahrt verankert oder vertäut sind, ferngehalten werden, es sei denn, sie beabsichtigen, dies zu tun; in diesem Fall wird ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten und es werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um eine Kollision oder ein Auflaufen während des Ankerns oder Vertäuens zu vermeiden.

Außerdem dürfen diese Schiffe – außer aus Gründen der Sicherheit im Seeverkehr – nicht mit einer Geschwindigkeit von mehr als sieben Knoten fahren.

Diese Schiffe müssen so ausgestattet sein, dass sie von den natürlichen oder juristischen Personen, die sie gepachtet haben, geortet und überwacht werden können.

Die fünfte Verordnung besagt, dass die Schiffe mit grundlegenden Sicherheitsvorschriften versehen sein müssen, die auf dem Rumpf angebracht, ordnungsgemäß laminiert und in einer für die Benutzer verständlichen Sprache abgefasst sind.

Diejenigen, die diese Art von Schiffen leasen, müssen über ein Hilfsschiff verfügen, das sofort im Navigationsbereich der geleasten Schiffe eingreift. Dieses Beistandsschiff kann bis zu 10 Schiffe bedienen, unabhängig davon, welches Unternehmen die Tätigkeit ausübt.

Schließlich müssen die Vermieter im Vertrag über die Vermietung von Schiffen festlegen, dass die grundlegenden Sicherheitsvorschriften, einschließlich der geltenden Rechtsvorschriften, den Mietern zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: Agenturen