Neue Pflicht in der Ferienvermietung auf Mallorca

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Wer eine Ferienvermietung auf Mallorca betreibt ist neuerdings dazu verpflichtet ein Register über die touristischen Dienstleistungen, z.B. Reinigung, zu führen. Über das Formular sind alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ferienvermietung auszufüllen. Das spanische Formular ist aufrufbar über diesen Link

Das Formular ist beschriftet mit “LLIBRE REGISTRE DELS SERVEIS TURÍSTICS A HABITATGE RESIDENCIAL QUE COMERCIALITZA ESTADES TURÍSTIQUES”. Übersetzt bedeutet dies “Buchregister der touristischen Dienstleistungen in Wohnhäusern, die touristische Aufenthalte kommerzialisieren“.

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Auf der ersten Seite sind Angaben zu der Immobilie, welche zur Ferienvermietung bereitgestellt wird, zu tätigen. Das Formular ist so aufgebaut, dass zu einer Immobilie mehrere Dienstleistungen angegeben werden können. In den Seiten 2 bis 21 finden sich die Formulare zur Angabe der einzelnen Dienstleistungen. So werden in dieser Ansammlung 20 Formulare für 20 einzelne Dienstleistung angegeben.Ab Seite 22 ist eine Anleitung zum Ausfüllen der Formulare auf spanisch zu finden.

Das Registrierungsbuch kann auf der Website des Consell de Mallorca heruntergeladen werde. Das Register muss von Personen oder Einrichtungen, die gewerblich von touristischen Aufenthalten in Wohnhäusern profitieren, geführt werden. Dabei muss für jede Wohnung ein Registerbuch geführt werden und dieses muss auf den neusten Stand gebracht werden.

Das Registerbuch kann in verschiedenen Formaten geführt werden. Es kann ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden oder elektronisch geführt werden. Es sollte jedoch jederzeit zur Überprüfung vorgelegt werden können. Das Registerbuch muss während der Dauer von Touristenaufenthalten auf dem neuesten Stand gebracht werden.

Quelle: Agenturen