Die spanische Verkehrsbehörde, Dirección General de Tráfico (DGT), hat neue Regeln vorgestellt, die ab 2025 in Kraft treten werden. Diese Änderungen sollen die Sicherheit von Radfahrern erhöhen und den Verkehr sicherer und harmonischer machen. Sowohl Autofahrer als auch Radfahrer werden neue Pflichten haben.
Eine wichtige Maßnahme ist, dass Autofahrer ihre Geschwindigkeit beim Überholen eines Radfahrers um 20 km/h verringern müssen. Das bedeutet zum Beispiel, dass bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 90 km/h nur noch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h überholt werden darf. Außerdem ist beim Überholen von Radfahrern ein Mindestabstand von eineinhalb Metern einzuhalten. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften.
Radfahrer werden auch für ihr Verhalten verantwortlich gemacht. In der Nacht oder bei schlechten Sichtverhältnissen ist das Tragen von reflektierender Kleidung und Beleuchtung Pflicht. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Bußgeldern führen. Außerdem werden die Radfahrer angehalten, so weit wie möglich auf den Radwegen zu fahren, sofern diese vorhanden sind. Das Tragen von Fahrradhelmen wird außerhalb geschlossener Ortschaften unter allen Umständen zur Pflicht. Das bedeutet, dass es keine Ausnahmen mehr gibt, wie z.B. keine Pflicht beim Klettern, bei hohen Temperaturen und aus medizinischen Gründen.
Die Änderungen betreffen auch Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften. Autofahrer müssen einen Abstand von 5 Metern hinter einem Radfahrer einhalten, um das Unfallrisiko zu verringern. Radfahrer erhalten mehr Platz im dichten Verkehr und dürfen Fahrzeuge von beiden Seiten überholen. Außerdem dürfen sie in Einbahnstraßen mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h gegen den Strom fahren.
Die DGT betont, dass diese Regeln dazu dienen, Unfälle zu vermeiden. Statistiken zeigen, dass Radfahrer eine gefährdete Gruppe im Verkehr sind, wobei die Zahl der Unfälle in den letzten Jahren gestiegen ist. Im Jahr 2024 wurden 46 Radfahrer auf spanischen Straßen getötet, 14 von ihnen ohne Helm.
In Spanien ist das Tragen von Fahrradhelmen an bestimmten Orten und für bestimmte Gruppen vorgeschrieben. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen alle Radfahrer, unabhängig vom Alter, einen Helm tragen, wobei es ab 2025 keine Ausnahmen mehr gibt. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Tragen eines Helms nur für Kinder unter 16 Jahren vorgeschrieben. Für Erwachsene in Städten wird das Tragen eines Helms empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
Für 2025 sind Kampagnen geplant, um sowohl Radfahrer als auch Autofahrer für die neuen Vorschriften zu sensibilisieren. Verstöße werden mit hohen Geldstrafen geahndet, was die Bedeutung der Einhaltung der Vorschriften noch unterstreicht.
Diese neuen Vorschriften werden in ganz Spanien in Kraft treten und in den ersten Monaten des Jahres 2025 von zusätzlichen Polizeikontrollen begleitet werden. Ziel ist es, einen sichereren und rücksichtsvolleren Verkehr zu schaffen.
Quelle: Agenturen