Neue Vorgaben für Elektroroller auf Mallorca

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Alle Elektroroller, die ab Montag verkauft werden, müssen zertifiziert sein. Dazu müssen sie eine Reihe von Merkmalen erfüllen, wie z.B. eine Geschwindigkeitsanzeige und ein Bremssystem mit zwei unabhängigen Bremsen. Die bereits auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge der persönlichen Mobilität (VMP) können bis zum 22. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, auch wenn sie keine Bescheinigung besitzen. Nach diesem Datum können nur noch Fahrzeuge mit einer Typgenehmigung in Verkehr gebracht werden.

Was ist ein VMP?

Nach der Allgemeinen Fahrzeugverordnung handelt es sich um ein- oder mehrrädrige Fahrzeuge mit einem einzigen Sitz, die ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben werden, eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 25 km/h erreichen und nur dann mit einem Sitz oder Sattel ausgestattet werden können, wenn sie mit einem selbstausgleichenden System ausgestattet sind.

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Welche Merkmale müssen sie erfüllen?

Sie dürfen nicht schneller als 25 km/h fahren, da der Motor dann aufhört, das Fahrzeug anzutreiben, und sie müssen über ein System zum Schutz vor Manipulationen verfügen. Außerdem müssen sie über eine sichtbare Anzeige für Geschwindigkeit und Batteriestand verfügen. Alle Fahrzeuge müssen zwei unabhängige Bremsen haben, und Fahrzeuge mit mehr als zwei Rädern müssen auch eine Feststellbremse haben. Sie müssen mit vorderen (weißen), seitlichen (weißen oder autogelben) und hinteren (roten) Rückstrahlern ausgestattet sein. Die Bremsleuchte muss getrennt oder mit der Rückleuchte kombiniert sein. Fahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern oder zur Erbringung anderer Dienstleistungen eingesetzt werden, müssen mit vorderen und hinteren Fahrtrichtungsanzeigern, Rückspiegeln und einer Rückfahrhilfe ausgestattet sein.

Eine akustische Warnvorrichtung ist obligatorisch, bei diesen Fahrzeugen auch eine Rückfahrwarnvorrichtung. VMPs mit weniger als drei Rädern müssen mit einem Seiten- oder Mittelständer ausgestattet sein. Dadurch wird verhindert, dass sie mitten auf der Straße umkippen. Darüber hinaus gibt es einen Mindestdurchmesser für die Räder, die aufgeraut sein müssen.

Diese Fahrzeuge dürfen nicht auf Kreuzungen, Überlandstraßen, Autobahnen und Schnellstraßen sowie in städtischen Tunneln gefahren werden. Sie dürfen auch nicht auf Bürgersteigen in Städten gefahren werden. Da sie in jeder Hinsicht als Fahrzeuge gelten, müssen ihre Fahrer wie alle anderen Fahrzeuge auch die Straßenverkehrsordnung einhalten.

Woran erkennt man, ob ein Fahrzeug zertifiziert ist?

Es muss eine eindeutige, dauerhafte, gut lesbare und deutlich sichtbare Werkskennzeichnung mit Angabe der Höchstgeschwindigkeit, der Serien- oder Identifikationsnummer, der Zertifikatsnummer, des Herstellungsjahres, der Marke und des Modells aufweisen. Die DGT empfiehlt den Bürgern, die einen VMP kaufen möchten, ihre Website zu konsultieren, wo sie die bereits zertifizierten Marken und Modelle finden.

Quelle: Agenturen