Neue Vorschriften für historische Fahrzeuge

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Die spanische Regierung wird noch in diesem Jahr ein neues königliches Dekret für historische Fahrzeuge verabschieden, da die alten Vorschriften aus dem Jahr 1995 veraltet sind. Ziel ist es, historische Fahrzeuge so zu behandeln wie in anderen europäischen Ländern. Die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) hat empfohlen, die Klassifizierungsverfahren zu vereinfachen.

Nach Schätzungen der CNMC gibt es in Spanien zahlreiche historische Fahrzeuge, die nicht als solche gekennzeichnet sind, wodurch ihr Erhalt als Kulturerbe gefährdet ist. Mit den neuen Vorschriften sollen die Verfahren gestrafft und vereinfacht werden, um die Eigentümer zu ermutigen, ihre Fahrzeuge klassifizieren zu lassen.

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Gustav Knudsen | 1987

Die spanische Verkehrsbehörde DGT hat die Änderungen an den neuen Vorschriften genehmigt. Einige der wichtigsten Änderungen, die die neuen Oldtimer-Vorschriften beinhalten, sind folgende.

Alterskriterium
Das Alterskriterium für historische Fahrzeuge bleibt unverändert. Ein Fahrzeug muss bei seiner Erstzulassung mindestens 30 Jahre alt sein und sich in seinem ursprünglichen Zustand befinden.

Technische Überprüfungen (ITV)
Die Häufigkeit der technischen Überwachung (ITV) wird an das Alter des Fahrzeugs angepasst:

Fahrzeuge im Alter zwischen 30 und 40 Jahren: alle 2 Jahre
Fahrzeuge im Alter zwischen 40 und 45 Jahren: alle 3 Jahre
Fahrzeuge über 45 Jahre alt: alle 4 Jahre

Darüber hinaus werden die Kontrollen weniger streng sein als bei modernen Fahrzeugen, da bestimmte mechanische oder sicherheitsrelevante Teile nicht mehr vorgeschrieben sind. Fahrzeuge, die vor 1950 zugelassen wurden, sind vollständig von der spanischen MOT oder Fahrzeuginspektion befreit.

Kfz-Steuer
Die von den Gemeinden erhobene Kfz-Steuer wird für historische Fahrzeuge ermäßigt.

Zugang zur Umweltzone
Historische Fahrzeuge werden Zugang zu den Umweltzonen (Zonas de Bajas Emisiones, ZBE) in den Städten haben, wobei die endgültige Entscheidung darüber bei den Gemeinden liegt.

Klassifizierung der Fahrzeuge
Es wird zwei Kategorien von historischen Fahrzeugen geben:

Gruppe A: Fahrzeuge mit spanischen Nummernschildern. Für diese Fahrzeuge ist kein positives Gutachten eines in der Region zugelassenen Labors erforderlich.
Gruppe B: importierte Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die seit langem nicht mehr in Betrieb sind. Diese Fahrzeuge müssen ein spezielles Gutachten vorlegen, um fahren zu dürfen.
Bei Motorrädern, die 30 Jahre oder älter sind, wird nur eine geringe Gebühr fällig, um sie als historisch einzustufen. Danach müssen sie alle vier Jahre einer technischen Überprüfung unterzogen werden.

Interesse an Oldtimern in Spanien
Das Interesse an Oldtimern hat in Spanien in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Zahlreiche Veranstaltungen und Treffen für Oldtimer-Liebhaber ziehen Tausende von Besuchern an. Derzeit gibt es in Spanien rund 48.000 historische Fahrzeuge, verglichen mit 400.000 in Frankreich, 600.000 in Deutschland oder 1,5 Millionen im Vereinigten Königreich. Die DGT geht davon aus, dass mit den neuen Vorschriften die Zahl der historischen Fahrzeuge 200.000 erreichen könnte.

Neben ihrem kulturellen Wert haben Oldtimer auch eine große wirtschaftliche Bedeutung. Die Restaurierung und Wartung von Oldtimern schafft Arbeitsplätze, und Veranstaltungen und Tourismus rund um Oldtimer bringen der lokalen Wirtschaft Einnahmen.

Viele Oldtimer entsprechen nicht den modernen Emissionsnormen und gelten als umweltschädlich. Neue Vorschriften müssen ein Gleichgewicht zwischen den Interessen des Naturschutzes, des kulturellen Erbes und der Umwelt schaffen. Kritik an der Förderung von Oldtimern wegen möglicher Umweltauswirkungen.

Einige Experten argumentieren, dass angesichts der relativ geringen Anzahl historischer Fahrzeuge die Auswirkungen auf die Umwelt begrenzt wären. Außerdem könnten Beschränkungen, wie z. B. der begrenzte Zugang zu Umweltzonen, eine Lösung sein.

Quelle: Agenturen