Ab Januar 2025 können Mietverträge in Spanien dank eines neuen, vom spanischen Institut für Statistik (INE) erstellten Mietspiegels mit einer Erhöhung von bis zu 2,28 % angepasst werden. Dieser Index gilt für alle Verträge, die nach dem Inkrafttreten des neuen Wohnungsgesetzes am 25. Mai 2023 abgeschlossen werden.
Die neue Rate, die auf der Grundlage der Daten für Dezember 2024 berechnet wurde, liegt leicht über den für November gemeldeten 2,2 %. Mieterhöhungen müssen in Spanien nach der im Mietvertrag festgelegten Methode berechnet werden, beispielsweise nach dem Verbraucherpreisindex (IPV) oder dem neuen Index IRAV (Índice de Referencia de Arrendamientos de Vivienda).
Um die Berechnungen zu erleichtern, hat das Ministerium für Wohnungswesen ein Online-Tool zur Verfügung gestellt, mit dem Mieter und Vermieter den maximalen Mietbetrag berechnen können.
Die neuen Rechtsvorschriften zielen darauf ab, steigende Mieten zu kontrollieren und unangemessene Erhöhungen zu verhindern. Mit dem IRAV als Hauptbezugspunkt sind die vorübergehenden Obergrenzen für Mieterhöhungen von 2 % und 3 %, die bisher in Zeiten hoher Inflation galten, weggefallen.
Mieter und Vermieter müssen sich an die Bedingungen ihrer Verträge halten, wobei die Vermieter verpflichtet sind, die Erhöhung schriftlich mitzuteilen. Darüber hinaus führt die Regierung Anreize wie Steuervergünstigungen für Vermieter ein, die sich an die neuen Regeln anpassen.
Die spanische Regierung betont, dass die Förderung erschwinglicher Mietwohnungen eine Priorität darstellt. Zu den neuen Initiativen gehören Garantien sowohl für Mieter als auch für Vermieter und zusätzliche Steuererleichterungen. Diese Maßnahmen dürften zu einem größeren Angebot an erschwinglichen Mietwohnungen und zu mehr Sicherheit für alle Beteiligten führen.
Quelle: Agenturen