Neuer Wohnraum auf Mallorca wird geschaffen

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Auf der letzten Stadtverordnetenversammlung wurden die vorgeschlagenen Bedingungen für die Anwendung des Gesetzes, das die Umwandlung von Gebäuden in Wohnungen oder die Aufstockung von Gebäuden in Palma erlaubt, genehmigt, um den Wohnungsmangel in der Stadt zu beheben. Diese Vereinbarung wurde am Donnerstag (08.08.2024) im Amtsblatt der Balearen (BOIB) veröffentlicht, so dass ihre Anwendung am Freitag in Kraft tritt.

Auch wenn dieser letzte Schritt notwendig ist, um das Gesetz zu formalisieren, ist es doch so, dass die Abteilung für Stadtplanung des Rathauses bereits seit Monaten Genehmigungen bearbeitet und Anträge erhält, da diese Maßnahme bereits in Form eines Dekrets angewandt wurde.

Obwohl die aktuellen Zahlen nicht bekannt sind, wurden nach Angaben des Stadtrats Óscar Fidalgo im Februar bereits 13 Genehmigungen erteilt; in der Plenarsitzung im Juli betonte er jedoch, dass seither „ein ständiges Rinnsal von Projekten“ bei ihm eingegangen sei.

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Mit dem Auslaufen des Dekrets und der Verabschiedung des Gesetzes wird die Regelung konsolidiert, und von nun an wird es möglich sein, die Nutzung von Betrieben umzuwandeln, sofern eine Reihe von Kriterien erfüllt ist.

So ist zum Beispiel die Umnutzung von Räumlichkeitenin Erdgeschosswohnungen in Bereichen öffentlicher Freiflächen oder Straßen nur in Gebieten mit bebaubarer Tiefe zulässig. Erdgeschosswohnungen hingegen müssen sich auf Grundstücken befinden, deren Hauptnutzung Mehrfamilienhäuser sind. Bei Gebäuden, die zum Kulturgut erklärt wurden und unter anderem unter Schutz stehen, ist für die Umwandlung in Erdgeschosswohnungen ein positiver Bericht des Ausschusses für das historische Zentrum und das historische Erbe des Stadtrats erforderlich.

Was den Höhenzuwachs anbelangt, so darf dieser die Höhe des höchsten Gebäudes des Blocks oder Straßenabschnitts, der durch zwei Straßen oder öffentliche Flächen begrenzt wird, nicht überschreiten. Auch im Historischen Zentrum, im Jonquet-Komplex, in den als BIC deklarierten Gebieten, in den traditionellen Siedlungskernen wie Gènova, Son Serra, La Vileta, Son Espanyolet, Son Sardina, El Terreno, El Molinar und Sant Jordi, im traditionellen Wohngebiet (VT) des Integralen Umstrukturierungsplans für die Platja de Palma sowie an der Strandpromenade und am Meer sind Erhöhungen nicht zulässig. In Fällen wie den BIC-Gebäuden kann jedoch ein befürwortender Bericht von Cort angefordert werden.

Quelle: Agenturen