Mit der Einführung des neuen Einreise- und Ausreisesystems ab November 2024 steht Europa vor einem wichtigen Schritt zur Modernisierung der Grenzkontrollen. Dieses System soll die Tür zu einem effizienteren und sichereren europäischen Grenzmanagement öffnen, insbesondere für Reisende aus Nicht-EU-Ländern. Die Einführung dieses Systems wird die Art und Weise, wie Menschen nach Spanien und in andere Länder reisen, verändern.
Die Verordnung (EU) 2017/2226 zielt darauf ab, die Wirksamkeit und Effizienz der Grenzkontrollen an den Außengrenzen des Schengen-Raums zu verbessern. Zu diesem Zweck wird ein zentrales Ein- und Ausreisesystem (EES) für Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Ländern eingeführt, die die EU-Außengrenzen für Kurzaufenthalte überschreiten.
Das Ein- und Ausreisesystem wird die herkömmliche Methode der Passstempel durch eine hochentwickelte digitale Plattform ersetzen, die Informationen über Reisende sammelt und verwaltet. Dies ermöglicht eine genauere Überwachung der Personen, die nach Europa ein- und ausreisen, was in einer Zeit, in der Sicherheit und Kontrolle immer wichtiger werden, von entscheidender Bedeutung ist.
Die Registrierung im Ein- und Ausreisesystem ist für alle Drittstaatsangehörigen erforderlich, d.h. für ausländische Reisende, die keine EU-Bürger sind. Dazu gehören sowohl diejenigen, die für die Einreise nach Europa ein Visum benötigen, als auch diejenigen, die von der Visumpflicht befreit sind.
Bevor sich Reisende im Einreise-/Ausreisesystem registrieren lassen können, müssen sie die erforderlichen Daten kennen. Das System erfordert die Übermittlung biometrischer Daten wie Fingerabdrücke und ein aktuelles Foto sowie personenbezogener Daten wie Name, Geburtsdatum und Reisepassdaten.
Es ist wichtig, die Ausnahmen vom Einreise- und Ausreisesystem zu kennen. So müssen sich beispielsweise Reisende, die in die Republik Irland oder nach Zypern reisen wollen, nicht registrieren lassen, da diese Länder noch die traditionellen Passkontrollmethoden anwenden. Das bedeutet, dass diese Länder zwar Teil der EU sind, aber dennoch ihre eigenen, vom EES getrennten Verfahren haben.
Bei einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ist es wichtig, dass die Reisenden ihre Termine im Auge behalten. Das System ist so konzipiert, dass es automatisch erfasst, wann jemand ein- und ausreist, aber es kann für Reisende nützlich sein, ihre Reisepläne selbst zu dokumentieren.
Neben dem EES (Einreise- und Ausreisesystem), das im November 2024 eingeführt werden soll, plant die EU auch das ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem), das Mitte 2025 eingeführt werden soll. Viele Menschen machen den Fehler, diese beiden Systeme zu verwechseln, aber sie haben unterschiedliche Zwecke und Funktionen.
Der Hauptunterschied zwischen ETIAS und dem Ein- und Ausreisesystem EES liegt im Zeitpunkt der Registrierung. Während ETIAS eine Vorabgenehmigung ist, die Sie vor Ihrer Reise beantragen müssen, werden die Daten der Reisenden im EES registriert, sobald sie europäischen Boden betreten. Dies bietet einen integrierten Ansatz für die Grenzverwaltung, der Sicherheitsmaßnahmen mit einer Datenerfassung in Echtzeit verbindet.
Quelle: Agenturen




